Diese Geräte tragen gut sichtbar, leserlich und dauerhaft nachstehende Aufschriften:
i) | gegebenenfalls Nummer der EU-Baumusterprüfbescheinigung; |
ii) | Name des Herstellers, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke; |
iii) | Genauigkeitsklasse, die in einem Oval oder zwischen zwei durch Halbkreise miteinander verbundenen horizontalen Linien anzugeben ist; |
iv) | Höchstlast in der Form Max …; |
v) | Mindestlast in der Form Min …; |
vi) | Eichwert in der Form e = …; |
vii) | Typen-, Chargen- oder Seriennummer; außerdem gegebenenfalls |
viii) | bei Geräten, die aus getrennten, jedoch zusammengehörigen Einheiten bestehen, eine Kennzeichnung auf jeder Einheit; |
ix) | Teilungswert, sofern er von e abweicht, in der Form d = …; |
x) | additive Tarahöchstlast in der Form T = + …; |
xi) | substraktive Tarahöchstlast, sofern sie von Max abweicht, in der Form T = – …; |
xii) | Teilungswert der Taraeinrichtung, sofern er von d abweicht, in der Form dT = …; |
xiii) | Tragfähigkeit, sofern sie von Max abweicht, in der Form Lim …; |
xiv) | besondere Temperaturgrenzen in der Form … °C/… °C; |
xv) | Verhältnis zwischen Gewichtsschale und Lastträger. |
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