Diese Geräte tragen gut sichtbar, leserlich und dauerhaft nachstehende Aufschriften:

i) gegebenenfalls Nummer der EU-Baumusterprüfbescheinigung;
ii) Name des Herstellers, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke;
iii) Genauigkeitsklasse, die in einem Oval oder zwischen zwei durch Halbkreise miteinander verbundenen horizontalen Linien anzugeben ist;
iv) Höchstlast in der Form Max …;
v) Mindestlast in der Form Min …;
vi) Eichwert in der Form e = …;
vii)

Typen-, Chargen- oder Seriennummer;

außerdem gegebenenfalls

viii) bei Geräten, die aus getrennten, jedoch zusammengehörigen Einheiten bestehen, eine Kennzeichnung auf jeder Einheit;
ix) Teilungswert, sofern er von e abweicht, in der Form d = …;
x) additive Tarahöchstlast in der Form T = + …;
xi) substraktive Tarahöchstlast, sofern sie von Max abweicht, in der Form T = – …;
xii) Teilungswert der Taraeinrichtung, sofern er von d abweicht, in der Form dT = …;
xiii) Tragfähigkeit, sofern sie von Max abweicht, in der Form Lim …;
xiv) besondere Temperaturgrenzen in der Form … °C/… °C;
xv) Verhältnis zwischen Gewichtsschale und Lastträger.

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