Begriff

Risikowerte gelten für krebserzeugende Stoffe, für die derzeit kein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) festgelegt werden kann. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) legt diese stoffspezifischen Konzentrationen fest auf der Grundlage des Risikos, an Krebs zu erkranken. Die Risiken beziehen sich auf "eine Arbeitslebenszeit von 40 Jahren bei einer kontinuierlichen arbeitstäglichen Exposition":

  • Das Akzeptanzrisiko liegt übergangsweise bei 4:10.000, spätestens ab 2018 bei 4:100.000. Schadenseintritt ist möglich.
  • Das Toleranzrisiko beträgt 4:1.000. Hier ist ein Schadenseintritt wahrscheinlich, Beschäftigte dürfen höheren Konzentrationen nicht ausgesetzt werden.

Aus den festgelegten Akzeptanz- bzw. Toleranzrisiken ergeben sich 3 Risikobereiche:

  • Unterhalb des Akzeptanzrisikos: Bereich der Grundmaßnahmen;
  • Zwischen Akzeptanz- und Toleranzrisiko: Maßnahmen sind erforderlich;
  • Oberhalb des Toleranzrisikos: Gefahrenbereich.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910 "Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen". Es gilt:

  • die festgelegten Risikogrenzen beziehen sich auf das Einzelstoffrisiko;
  • enthält Maßnahmenkonzept zur Risikominderung.

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