Zusammenfassung

 
Begriff

Rohrleitungstiefbau umfasst Tätigkeiten zur Herstellung, Instandhaltung (einschließlich Sanierung), Umverlegung und Beseitigung von erdverlegten Rohrleitungen. Rohrleitungen dienen der Versorgung mit Flüssigkeiten und Gasen und der Entsorgung von Abwasser. Sie werden mit Druck oder drucklos betrieben. Rohrleitungen bestehen aus Stahl, Gusseisen, Stahlbeton, Faserzement, Kunststoff, glasfaserverstärkten Kunststoffen, Steinzeug u. a. m. Zum Rohrleitungstiefbau gehören auch Einbauten und Sonderbauwerke wie Armaturen, Schächte, Widerlager, Düker und Hausanschlüsse.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegende Arbeitsschutzanforderungen für Erd- und Tiefbauarbeiten finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Konkretisierende Vorschriften und Regeln sind:

1 Tätigkeiten des Rohrleitungstiefbaus

Rohrleitungstiefbau ist ein abwechslungsreiches Baufach, das durch verschiedenartige Randbedingungen charakterisiert ist:

  • Rohrleitungen verlaufen unterhalb von Verkehrswegen. Arbeiten an Rohrleitungen führen daher oft zu Einschränkungen des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs durch teilweise oder vollständige Sperrungen.
  • Die geplante Rohrleitung wird insbesondere im innerstädtischen Bereich vorhandene Rohrleitungen kreuzen oder dicht neben ihnen verlaufen. Daraus können Umverlegungen und Sicherungsmaßnahmen resultieren.
  • Die Grundwasserverhältnisse in Verbindung mit der Rohrverlegetiefe können eine Grundwasserhaltung erforderlich machen.
  • Beim innerstädtischen Bauen steht der für den Einsatz der Großgeräte, für die Baustelleneinrichtung, für Aushub und Baumaterial nötige Platzbedarf häufig nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung.
  • Es besteht die Gefahr von Setzungen am Gebäudebestand infolge von Abgrabungen, Vibrationen und Erschütterungen beim Abbruch von Hindernissen, Einbau von Verbauelementen, beim Einbau und Verdichten von Füllmaterial und durch schweren Baustellenverkehr.
  • Der Baumbestand kann gefährdet sein. Beim Aushub können Wurzeln verletzt werden, störende Wurzeln im Grabenbereich werden oft als hinderlich empfunden und abgetrennt. Das wirkt sich negativ auf die Standfestigkeit und den Erhalt der Bäume aus.
  • Fundmunition kann angetroffen werden. Neben der Gefährdung für die Baubeschäftigten und Dritte kann es Auswirkungen bis hin zu Evakuierungen der anliegenden Einwohner geben, um Entschärfungsmaßnahmen durchzuführen.

2 Planung von Rohrleitungstiefbauarbeiten

Rohrleitungstiefbauarbeiten sind sorgfältig vorzubereiten. Die Baugrundverhältnisse müssen erkundet sein. Daraus leiten sich in Verbindung mit der Bauaufgabe und den örtlichen Gegebenheiten i. d. R. bereits mögliche Arbeitsverfahren und Technologien ab. Unverzichtbar ist die Zusammenarbeit mit den Medienträgern, um die neue Trasse im Umfeld vorhandener Leitungen und Kanäle planen zu können.

Da Rohrleitungen oft unterhalb von Verkehrswegen verlaufen oder geplant werden, führt Rohrleitungstiefbau zwangsläufig zu Verkehrseinschränkungen. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen so ausgewählt werden, dass bei einer Teilsperrung der Straße nicht nur der Verkehr sicher vorbeigeführt wird, sondern die Bauarbeiter geschützt sind.

 
Wichtig

Bereitstellung ausreichender Flächen

Das Baufeld ist so zu bemessen, dass die Arbeitsraumbreiten im Rohrgraben, die Arbeitsstreifenbreiten neben dem Rohrgaben und der Sicherheitsabstand zum fließenden Verkehr gewährleistet sind.

Die Rohrtrasse muss gefahrlos erreicht werden können. Baustellentransporte müssen über geeignete und sichere Zufahrten erfolgen. Für die Baustelleneinrichtung sind die erforderlichen Flächen bereitzustellen.

 
Wichtig

Bereitstellen von Sozialeinrichtungen

Toilettenräume und mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen sollen in max. 5 Minuten erreichbar sein. Waschgelegenheiten sind zur Verfügung zu stellen. Baustellen, auf denen mehr als 10 Beschäftigte länger als 2 zusammenhängende Wochen gleichzeitig tätig werden, sind mit Waschräumen auszustatten. Pausenraum oder Pausenbereich sind einzurichten, wenn mehr als 4 Beschäftigte eines Arbeitgebers gleichzeitig länger als 1 Woche oder mehr als 20 Personentage tätig sind.

3 Allgemeine Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

Der Arbeitgeber hat vor Baubeginn eine auf das spezifische Bauvorhaben bezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und seine Beschäftigten auf dieser Grundlage zu den Gefährdungen und getroffenen Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Werden mehrere Arbeitgeber oder Unternehmer ohne Beschäftigte tätig, müssen sich diese über die Schutzmaßnahmen unterrichten und bei der Durchführung der Schutzmaßnahmen zusammenarbeiten.

Für die Rohrleitungsbaustelle ist, soweit die Kriterien der Baustellenverordnung erfüllt s...

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