(1) Zuständig für die Entgegennahme von
1. |
Informationen der Bundesstelle für Chemikalien nach § 9 Abs. 1 ChemG, |
2. |
Angaben über einen Biozid-Wirkstoff nach § 16f Abs. 2 Satz 1 ChemG und |
3. |
Unterlagen und Informationen der Zulassungsstelle nach § 22 Abs. 1a Nr. 1 ChemG |
sind die Landesdirektionen.
(2) Zuständig für
1. |
die Information der Bundesstelle für Chemikalien nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 ChemG und |
2. |
das Treffen und die Verlängerung einer Anordnung nach § 23 Abs. 2 ChemG |
sind das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Belange des Arbeitsschutzes und im Übrigen die Landesdirektionen.
(3) Zuständig für die Entgegennahme von Informationen der Bundesstelle für Chemikalien nach § 10 Abs. 2 ChemG und für die Verwaltungsaufgaben zur Guten Laborpraxis nach dem Sechsten Abschnitt des Chemikaliengesetzes ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
(4) Zuständig für die Überwachung der Durchführung des Chemikaliengesetzes, der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen und von EG-Verordnungen, die Sachbereiche des Chemikaliengesetzes betreffen, nach § 21 Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 ChemG und das Treffen von Anordnungen nach § 23 Abs. 1 ChemG sind
1. |
das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hinsichtlich der Vorschriften zur Guten Laborpraxis nach dem Sechsten Abschnitt des Chemikaliengesetzes, |
2. |
die Landesdirektionen hinsichtlich der Vorschriften
|
3. |
die Landesdirektion Dresden und in Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, das Sächsische Oberbergamt hinsichtlich der Vorschriften
|
(5) Zuständig für das Treffen einer anderweitigen Bestimmung nach § 21 Abs. 6a Satz 1 ChemG sind die Landesdirektionen und in Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, das Sächsische Oberbergamt.
(6) Zuständig für
1. |
die Entgegennahme von Informationen des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollstellen nach § 21 a Abs. 1 Satz 2 ChemG und |
2. |
die Entgegennahme einer Information über einen Verstoß und die Entscheidung über das weitere ... |
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