Bei der Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln sind v. a. diese Tätigkeiten für den Beschäftigten zu betrachten:
- Anmischen und Beladen des Ausbringungsgerätes
- Applikation
- Post-Applikation (Reinigung und Entsorgung)
Die Arbeitsschutzmaßnahmen sind anzupassen an das zum Einsatz kommende Produkt (granulierter Feststoff, staubförmiger Feststoff, Flüssigkeit, Aerosol, Rauch), an die Art der Applikation (Sprühen, Streichen, Gießen, Ausstreuen usw.) und an die Arbeitsmittel für die Applikation (Applikator, per Hand, Lanze, Köderbox usw.).
Gasförmige Schädlingsbekämpfungs- bzw. Pflanzenschutzmittel
Für die Anwendung von gasförmigen Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln ist die TRGS 512 "Begasungen" zu beachten.
3.1 Technische Maßnahmen
Für den Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln gilt v. a.:
- Lagerung getrennt von Nahrungs-, Genuss-, Futtermitteln. Lagerung vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung sowie vor Feuchtigkeit geschützt. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
- Nur in Originalbehältern lagern. Nie zur Aufbewahrung in andere Gefäße (Flaschen, Eimer) umfüllen.
- Lagerung unter Verschluss, wenn als toxisch eingestuft.
- Für gute Lüftung sorgen beim Ansetzen von Spritzbrühe oder Ködern, bevorzugt im Freien arbeiten, nie in Wohnräumen, Ställen oder Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel. Die Behälter der Mittel sorgfältig entleeren und nach Ansetzen der Spritzbrühen nachspülen.
- Keine Arbeitsmittel verwenden, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können wie z. B. Küchengeräte, Tränk- oder Futtergefäße.
3.2 Organisatorische Maßnahmen
Allgemein gilt für den Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln:
- Anwendung nur durch geeignete und sachkundige Personen. Minderjährige Personen und schwangere oder stillende Frauen dürfen nicht beauftragt werden (JArbSchG bzw. MuSchG).
- Anwendung muss so erfolgen, dass Menschen und Umwelt nicht geschädigt werden.
- Unbefugte dürfen sich nicht im Gefahrenbereich aufhalten, Nichtzieltiere müssen in Sicherheit gebracht werden.
- Betriebsanweisung erstellen und Unterweisung durchführen.
- Freigabe von Räumen, in denen Schädlingsbekämpfungsmittel oder Pflanzenschutzmittel angewendet worden sind, muss durch den zuständigen Sachkundigen erfolgen.
- sachgerechte Reinigung der Arbeitsmaterialien,
- sachgerechte Entsorgung der Materialreste,
- kein unbeaufsichtigtes Stehenlassen des Schädlingsbekämpfungs- oder Pflanzenschutzmittels,
- Wechseln der Arbeitskleidung nach dem Einsatz des Schädlingsbekämpfungs- oder Pflanzenschutzmittels,
- Reinigung von Händen und Gesicht mit Wasser und Seife oder Duschen nach der Anwendung der Schädlingsbekämpfungs- bzw. Pflanzenschutzmittel,
- Notfallorganisation sicherstellen (Adressen und Telefonnummern griffbereit halten für: Feuerwehr, Polizei, Arzt, Rettungsdienst, Krankenhaus, Wasserschutzbehörde. Sicherheitsdatenblatt bereithalten).
Ersthelfer müssen bei der Versorgung von Vergifteten zumindest Schutzhandschuhe tragen, da viele Schädlingsbekämpfungsmittel Kontaktgifte sind. Sie wirken auf das Nervensystem und können zu Atem- und Herz-Kreislauf-Stillstand führen (DGUV-I 204-007 "Handbuch zur Ersten Hilfe").
3.3 Persönliche Maßnahmen
Jeder unnötige Kontakt mit dem Pflanzenschutz- bzw. Schädlingsbekämpfungsmittel ist zu vermeiden. Die Gefährdung durch Pflanzenschutzmittel ist besonders hoch beim Ansetzen der Spritzflüssigkeit, wenn hochkonzentrierte Substanzen verarbeitet werden.
- Das Einatmen von Staub, Spritzwolken, Dämpfen oder Gasen ist unbedingt zu vermeiden.
- Vor, während und unmittelbar nach der Arbeit keinen Alkohol trinken.
- Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln ist entsprechend den Angaben des Herstellers zu wählen.
- Augenschutz: Gestellbrille, ggf. mit Seitenschutz bzw. Korbbrille
- Chemikalienschutzhandschuhe (das geeignete Schutzhandschuhmaterial ist dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen)
- Körperschutz wie Schürze, Schutzstiefel oder Chemikalien-Schutzanzug (s. Sicherheitsdatenblatt des anzuwendenden Stoffes)
- ggf. Atemschutz, d. h. Atemschutzmaske und geeigneter Atemschutzfilter bei Anwendung bestimmter Schädlingsbekämpfungsmittel und Pflanzenschutzmittel abhängig von den Arbeitsbedingungen wie z. B. geschlossene Räume.