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Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel / 3 Maßnahmen

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Bei der Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln sind v. a. diese Tätigkeiten für den Beschäftigten zu betrachten:

  • Anmischen und Beladen des Ausbringungsgerätes
  • Applikation
  • Post-Applikation (Reinigung und Entsorgung)

Die Arbeitsschutzmaßnahmen sind anzupassen an das zum Einsatz kommende Produkt (granulierter Feststoff, staubförmiger Feststoff, Flüssigkeit, Aerosol, Rauch), an die Art der Applikation (Sprühen, Streichen, Gießen, Ausstreuen usw.) und an die Arbeitsmittel für die Applikation (Applikator, per Hand, Lanze, Köderbox usw.).

 
Achtung

Gasförmige Schädlingsbekämpfungs- bzw. Pflanzenschutzmittel

Für die Anwendung von gasförmigen Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln ist die TRGS 512 "Begasungen" zu beachten.

3.1 Technische Maßnahmen

Für den Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln gilt v. a.:

  • Lagerung getrennt von Nahrungs-, Genuss-, Futtermitteln. Lagerung vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung sowie vor Feuchtigkeit geschützt. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
  • Nur in Originalbehältern lagern. Nie zur Aufbewahrung in andere Gefäße (Flaschen, Eimer) umfüllen.
  • Lagerung unter Verschluss, wenn als toxisch eingestuft.
  • Für gute Lüftung sorgen beim Ansetzen von Spritzbrühe oder Ködern, bevorzugt im Freien arbeiten, nie in Wohnräumen, Ställen oder Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel. Die Behälter der Mittel sorgfältig entleeren und nach Ansetzen der Spritzbrühen nachspülen.
  • Keine Arbeitsmittel verwenden, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können wie z. B. Küchengeräte, Tränk- oder Futtergefäße.

3.2 Organisatorische Maßnahmen

Allgemein gilt für den Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln:

  • Anwendung nur durch geeignete und sachkundige Personen. Minderjährige Personen und schwangere oder...

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