Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dipl.-Kffr. Katja Graf
Typisch für das Schleifen ist die Entstehung von Schleiffunken. Benachbarte Arbeitsbereiche sollten daher immer vor Funkenflug geschützt werden, z. B. durch Stellwände oder Vorhänge. Brennbare und explosionsfähige Stoffe müssen vor Arbeitsbeginn aus der Arbeitsumgebung beseitigt werden. Dies betrifft u. a. Staubablagerungen, Pappe, Packmaterial, Textilien, Holz und Holzspäne, aber auch brennbare Flüssigkeiten und Gase.
Die beim Schleifen und Polieren von Aluminium, Magnesium und deren Legierungen anfallenden Stäube sind brennbar und können im Gemisch mit Luft explosionsfähige Atmosphäre bilden. Die Bearbeitung dieser Werkstoffe macht daher die Anwendung besonderer Verfahren zur Staubbeseitigung erforderlich. Dazu müssen die Maschinen mit entsprechenden Einrichtungen ausgerüstet sein. Mögliche Verfahren sind:
- Nassbearbeitung,
- Trockenbearbeitung mit Nassabscheidung des Schleifstaubs.
Bei der Trockenbearbeitung mit Nassabscheidung im Nassabscheider ist ein wechselseitiges Bearbeiten von Leichtmetallen und funkenreißenden Werkstoffen nicht zulässig ist, außer die Maschine ist mit getrennten Absaugsystemen ausgerüstet.
Die Brand- und Explosionsgefahren beim Schleifen von Magnesium sind noch wesentlich höher einzuschätzen als bei Aluminium. Das liegt u. a. daran, dass Magnesium insbesondere in Form von Staub ein sehr reaktionsfreudiges Metall ist, zur Selbstentzündung neigt, mit extrem hoher Temperatur verbrennt und mit Wasser, intensiver als Aluminium, unter Freisetzung von Wasserstoff reagiert.
Folgende Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen:
Bei der Verwendung nicht wassermischbarer Kühlschmierstoffe, z. B. Mineralöle, kann es zu Bränden oder Verpuffungen im Bearbeitungsbereich kommen, wenn sich dort zündfähige Ölnebel-Luft-Gemische bilden und diese, z. B. durch einen Funken oder eine heiße Oberfläche, gezündet werden. Begünstigt wird die Entstehung solcher Ölnebel durch hohe Bearbeitungsgeschwindigkeiten und hohe Kühlschmierstoffdrücke und -temperaturen.
Siehe dazu DGUV-R 109-001 "Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium – Vermeiden von Staubbränden und Staubexplosionen" sowie DGUV-I 209-090 "Tätigkeiten mit Magnesium".
4.1 Schleifstaub
Beim Trockenschleifen entsteht Schleifstaub, der die Atemluft des Schleifers belastet. Meist wird der Staub zum überwiegenden Teil aus Werkstoffpartikeln des zu bearbeitenden Materials/Werkstücks bestehen. Ob von diesem Schleifstaub eine gesundheitsgefährdende Wirkung, z. B. auf Atemwege und Lunge, zu erwarten ist, hängt von der Zusammensetzung und Konzentration des Staubs in der Luft am Arbeitsplatz ab. Dies ist im Einzelfall zu ermitteln. Zur Beurteilung ist der allgemeine Staubgrenzwert heranzuziehen. Er setzt sich zusammen aus den Grenzwerten für:
- die alveolengängige Fraktion (A-Staub) und
- die einatembare Fraktion (E-Staub).
Grundsätzlich ist die Entstehung gesundheitsgefährdender Stäube zu vermeiden, z. B. durch Anwendung von Nassverfahren. Lässt die Bearbeitungsaufgabe dies nicht zu, ist der Staub an der Entstehungsstelle abzusaugen. Sind die technischen Maßnahmen nicht ausreichend, muss der Schleifer geeigneten Atemschutz benutzen.
Beim Trockenschleifen besteht stets die Gefahr von Augenverletzungen durch wegfliegende Werkstück- und Werkzeugteilchen. Daher muss geeigneter Augenschutz getragen werden. Ausgenommen sind leichtere, kurzfristige Arbeiten, wenn die Schleifmaschinen mit geeigneten Schutzfenstern gegen Funken- und Teileflug ausgerüstet sind.
4.2 Einsatz von Kühlschmierstoffen
An ortsfesten Maschinen kommen häufig Nassschleifverfahren zur Anwendung. Dabei hat der Maschinenbediener Umgang mit Kühlschmierstoffen (KSS). Bei unsachgemäßem Umgang mit dem KSS können Gesundheitsschäden auftreten, insbesondere:
- Hauterkrankungen durch direkten Kontakt des Kühlschmierstoffs mit der Haut,
- Reizungen und Erkrankungen der Atemwege und der Lunge durch Einatmen der Kühlschmierstoffdämpfe und Aerosole,
- Erkrankungen innerer Organe durch Aufnahme der KSS oder einzelner Kühlschmierstoffbestandteile über die Atemwege, die Haut oder den Mund in den Körper.
Die spezielle Hautbelastung durch KSS resultiert u. a. aus dem Entzug des natürlichen Schutzfettes (entfettende Wirkung) und der Zerstörung des natürlichen Säureschutzmantels der Haut. Dadurch verliert die Haut ihren Schutz gegenüber chemischen und bakteriellen Einflüssen. Zur Verhinderung von Hautkrankheiten ist daher direkter Hautkontakt zum KSS zu vermeiden. Dies muss zuerst durch technische Maßnahmen angestrebt werden, wie geschlossene Maschine, automatische Beschickung, Einsatz von Spritzschutz usw. Gewähren technische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz, sind PSA zu benutzen, insbesondere geeignete Schutzhandschuhe.
4.3 Lärm und Vibration
Die beim Schleifen auftretenden Geräuschemissionen erreichen häufig Werte, die das Gehör schädigen und zu Lärmschwerhörigkeit führen können. Erreichen oder überschreiten die erm...