- Beratung bei Planung von Feuerungsanlagen,
- Einbau von Rauchwarnmeldern,
- Kehren bzw. Reinigen von Feuerstätten, Schornsteinen und Räucheranlagen von Rußablagerungen, ggf. Beseitigung von Verbrennungsrückständen,
- Reinigen sowie Überprüfen und Messen von Abgas- und Lüftungsanlagen,
- bei Abgaswegüberprüfung Messung des CO-Gehalts, bei Werten zwischen 500 und 1.000 ppm Wartung der Anlage empfohlen, Festlegung einer Frist zur Mängelbeseitigung; bei Werten > 1.000 ppm unverzügliche Wartung erforderlich,
- Beurteilen und Dokumentieren der Prüfergebnisse,
- Durchführung von Immissionsschutzmessungen nach erfolgter Wartung, Überwachung der Feuerungsanlage nach BImSchG,
- ca. alle 3 Jahre Feuerstättenschau mit Sichtprüfung der Feuerstätten, Schornsteine, Abgasanlagen, Brennstoffversorgungsleitungen – verbunden mit Erteilen eines Feuerstättenbescheids und ggf. Frist zur Mängelbeseitigung,
- Mitwirkung bei baurechtlich vorgeschriebenen Prüfungen,
- Abnahme veränderter oder neuer Feuerungsanlagen,
- Überprüfung gewerblicher Dunstabzugsanlagen.
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