Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
3.1 Gefährdungsschwerpunkte
Instandhaltungsarbeiten werden oft von speziellem Fachpersonal durchgeführt, z. B. Kundendienstmonteuren und speziellen "Instandhaltern".
Besondere Gefährdungen bei der Instandhaltung
Bei der Instandhaltung von Maschinen, Anlagen, Geräten oder Einrichtungen treten Gefährdungen auf, die mit den bekannten Gefährdungen im Normalbetrieb nicht vergleichbar sind. Grund: Bei diesen Arbeiten müssen häufig vorhandene Schutzeinrichtungen außer Betrieb genommen und im Inneren von Maschinen und Anlagen gearbeitet werden.
Bei Instandhaltungsarbeiten arbeiten außerdem oft Beschäftigte aus verschiedenen Betriebsbereichen vorübergehend zusammen oder es werden bestimmte Arbeiten durch Fremdfirmen ausgeführt. Beides erfordert eine besonders sorgfältige Vorbereitung, Abstimmung und Koordination der Zusammenarbeit.
Die Verantwortlichen müssen dafür sorgen, dass auch Instandhaltungsarbeiten sicher durchgeführt werden können.
Unfälle bei Instandhaltungsarbeiten sind nach den Transportunfällen der größte Schwerpunkt im produzierenden Bereich. Die Unfallquote für Instandhaltungspersonal liegt 10- bis 20-mal höher als beim Produktionspersonal. Und: Nach Angaben der Unfallversicherer passieren ca. 25 % aller tödlichen Arbeitsunfälle bei Instandhaltungsarbeiten.
Gefährdungsschwerpunkte sind dabei:
- Quetschungen an laufenden Maschinen durch unwirksame Schutzeinrichtungen, Fehlbedienung, mangelhafte Verständigung und Koordination,
- Absturz von Arbeitsplätzen und Zugängen,
- Verbrennungen, Vergiftungen und Gefährdungen durch Druck, Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe,
- Explosionen,
- Prellungen, Quetschungen durch fallende oder wegfliegende Teile,
- Elektrogefahren.
3.2 Grundsätze
Je zeitiger und besser Instandhaltungsarbeiten geplant und vorbereitet werden, desto
- geordneter können sie durchgeführt werden,
- höher ist das dabei erreichbare Sicherheitsniveau (Abb. 2).
Zur Vorbereitung haben sich die Aufstellung von Arbeitsplänen oder die Nutzung von Checklisten bewährt.
Abb. 2: Erhöhung der Sicherheit durch Planung von Instandhaltungsarbeiten
Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten
An Maschinen und Anlagen darf grundsätzlich mit Instandhaltungsarbeiten erst begonnen werden, wenn folgende Schutzmaßnahmen umgesetzt worden sind:
- Gefahr bringende Bewegungen müssen zum Stillstand gekommen sein.
- Die Energieversorgung muss sicher unterbrochen worden sein.
- Unbefugtes, irrtümliches und unerwartetes Ingangsetzen muss sicher ausgeschlossen sein (z. B. Sicherung der Hauptbefehlseinrichtung durch Schloss).
- Gefahr bringende Bewegungen infolge gespeicherter Energie müssen sicher verhindert sein (z. B. durch Druckfreimachen, Absenken, Entspannen).
- Gefährliche physikalische, chemische und biologische Emissionen müssen ausgeschlossen sein.
3.3 Gefahr bringende Bewegungen
Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen lassen sich nicht immer bei Stillstand durchführen.
Fehlerdiagnose
Bestimmte Fehler können häufig nur bei laufender Maschine oder Anlage erkannt werden.
Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen gegen Gefahr bringende Bewegungen ist in diesem Fall die in Abb. 3 dargestellte Rangfolge einzuhalten:
Abb. 3: Rangfolge der Schutzmaßnahmen bei Gefahr bringenden Bewegungen
Das Arbeiten an laufenden Maschinen ist z. B. dann zulässig, wenn der Hersteller dafür eine besondere Betriebsart mit "sicher reduzierten Geschwindigkeiten" (Einrichtbetrieb, Schleichgang) vorgesehen hat, mit der ein akzeptables Restrisiko für das Instandhaltungspersonal erreicht werden kann. Diese Geschwindigkeiten betragen z. B. in Fertigungsanlagen mit Gefahr bringenden Bewegungen ohne Quetsch- und Scherstellen (anstoßen) max. 25 cm/s und bei Gefahr bringenden Bewegungen mit Quetsch- und Schergefahren max. 3,3 cm/s.
In der Praxis werden bei Instandhaltungsarbeiten an laufenden Maschinen mit vollen Geschwindigkeiten aber oft Schutzeinrichtungen absichtlich umgangen oder unwirksam gemacht, um die Arbeit zu erleichtern oder Stillstandszeiten zu vermeiden. Das ist unzulässig und kann zu schweren Unfällen führen.
3.4 Absturzunfälle
Instandhaltungsarbeiten an hoch liegenden Maschinenteilen, Förderanlagen, Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen, aber auch an Gebäuden selbst, sind häufig mit Absturzgefahren verbunden. Feste Einrichtungen wie Treppen und Arbeitsbühnen werden bei der Planung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen oft nicht vorgesehen. Die Folge ist der Einsatz von mobilen Leitern oder gar das Besteigen von Maschinen und Einrichtungen (Abb. 4).
Abb. 4: Absturzgefahren bei Instandsetzungsarbeiten an einer Anlage
Um Absturzgefahren zu vermeiden, sollte in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Arbeiten die in Abb. 5 dargestellte Rangfolge der Schutzmaßnahmen gewählt werden.
Abb. 5: Rangfolge von Schutzmaßnahmen gegen Absturzgefahren bei Instandhaltungsarbeiten
Betreten von Flächen ohne ausreichende Tragfähigkeit
Besondere Vorsicht ist beim Betreten von Flächen oder Dächern geboten, die ke...