Diese Fragestellungen sollten schon bekannt und am besten schriftlich im Fahrzeug hinterlegt sein.

  • Was muss gemeldet werden?
  • Schadensmeldung an wen?

Am Unfallort

  • Wer muss noch informiert werden?
  • Polizei hinzuziehen und Unfallbericht einfordern.
  • Die Führungskraft informieren, bei Personenschaden auch die Stabsstelle Arbeitssicherheit.

Regulierung des Schadens/Aufnahme am Unfallort

Daten der Unfallbeteiligten aufnehmen:

  • Namen
  • Adressen
  • Telefonnummern
  • Nummer des Führerscheins
  • Versicherungsnummer
  • Adressen von Zeugen
  • Fotos, Skizzen erstellen
  • Ein Tipp: haben Sie immer Schreibmaterial im Auto

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?