Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
Im Unterschied zu Haltevorrichtungen an Steigleitern, die i. d. R. durch die über die Austrittsstelle weitergeführten Steigleiterholme gebildet werden, besteht die Haltevorrichtung für Steigeisengänge aus separaten Bauteilen in Form eines Halterohres oder -bügels und jeweils einem Befestigungselement (z. B. Einsteckhülse).
Entsprechend der Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 11 DGUV-V 21 muss das Halterohr die Schachteintrittsstelle um mind. 1,0 m (Abb. 11), bei Kläranlagen mind. 1,10 m überragen.
Abb. 11: Überstand einer Haltevorrichtung
Anforderungen an Haltevorrichtungen für Einstiegsstellen an Steigeisengängen sind in der Norm DIN 19572 "Haltevorrichtungen zum Einsteigen in begehbare Schächte – Anforderungen, Prüfung" festgelegt.
Es wird zwischen den Bauarten stationäre Haltevorrichtung und mobile Haltevorrichtung unterschieden. Gegenüber den in jedem Schacht vorzusehenden stationären Haltevorrichtungen genügen den Betreibern der Schächte oft nur wenige mobile Haltevorrichtungen für das nur gelegentlich erforderliche Einsteigen, die dann bei Bedarf eingesetzt und anschließend wieder abgenommen und zum nächsten Schacht transportiert werden.
Wesentliche gemeinsame Festlegungen sind der Durchmesser des Halterohres einschließlich der ggf. vorhandenen Haltegriffe mit 25 bis 50 mm und die am oberen Ende angreifenden Prüfkräfte von 300 N zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit (Prüfung des Biegeverhaltens unter Belastung) sowie von 525 N zur Prüfung der Festigkeit der kompletten Haltevorrichtung.
5.1 Stationäre Haltvorrichtungen
Die stationäre Haltevorrichtung besteht aus dem in einem Bajonettverschluss arretierbaren Halterohr (s. Abb. 12) mit einem/einer fest mit dem Untergrund verbundenen Befestigungselement/Führungsvorrichtung (Einsteckhülse).
Abb. 12: Stationäre Haltevorrichtung
Es existieren Hülsenausführungen, bei denen das Halterohr nach Entriegeln abgesenkt werden kann und somit in der Hülse im Schacht verbleibt. Alternativ dazu werden Hülsen hergestellt, bei denen ein mitzubringendes Halterohr im Bajonettverschluss arretiert werden muss. Vorteil: Man benötigt je Schacht eine Hülse, für alle Schächte aber nur eine bzw. wenige Halterohre.
5.2 Mobile Haltevorrichtungen
Die mobile Haltevorrichtung besteht aus dem abnehmbaren Halterohr mit einer Klemmvorrichtung zum Einspannen in Schachtöffnungen (Abb. 13). Der Spannmechanismus darf dabei die Schachtöffnung nicht wesentlich einengen.
Abb. 13: Mobile Haltevorrichtung
Mobile Haltevorrichtungen haben oft Transportrollen und können so vom Servicefahrzeug leicht zum Schacht transportiert werden.