Die DGUV-V 68 "Flurförderzeuge" fordert, dass Regal- und Kommissionierstapler in Schmalgängen nur eingesetzt werden dürfen, wenn durch bauliche oder technische Maßnahmen dem gleichzeitigen Aufenthalt von Fußgängern entgegengewirkt ist. Davon kann lediglich abgesehen werden, wenn die Regal- und Kommissionierstapler z. B. über eine Personenschutzanlage verfügen, die verhindert, dass Personen gefährdet werden.
Die DGUV-I 208-030 (Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen) befasst sich mit den Systemen zum Personenschutz sowie weiteren sicherheitstechnischen Anforderungen in Schmalgängen.
In einer Broschüre der BGHW "Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen – Personenschutz durch Erkennungssysteme" (Bestellnr. SP 04, Stand 08/2017) wird in erster Linie der Personenschutz durch Laserscanner thematisiert. Diese technische Schutzvorrichtung kommt auch bei vielen Flurförderzeugen in Schmalgängen zum Einsatz.
"Fördertechnik in Hochregallägern – Sicherheitsmaßnahmen an Zugängen und Übergabestellen" – eine Broschüre der BGHW (SP 06, Stand 04/2011) befasst sich u. a. sehr intensiv mit der baulichen Absicherung von Schmalgängen. Zugänge und Übergabestellen werden an Beispielen erläutert.