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Sicheres Arbeiten in Laboren / 5 Sicheres Betreiben eines Labors

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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5.1 Abzüge und Lüftungsanlage

Der geeignete Bau und die korrekte Ausrüstung der Labore ist die Basis, um Gefährdungen für Beschäftigte zu vermeiden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Sicherstellung der korrekten Funktion von Laborabzügen bzw. Sicherheitswerkbänken und der korrekten Lüftung in den Arbeitsbereichen.

5.1.1 Laborabzüge

Zum Schutz vor explosionsfähiger Atmosphäre, umhergeschleuderten Splittern bzw. Teilen sowie Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen muss unter dem Abzug gearbeitet werden. Dies gilt für alle Tätigkeiten, bei denen gefährliche Konzentrationen entstehen können, u. a. auch für Tätigkeiten mit neuen oder noch nicht ausreichend untersuchten Stoffen sowie für Tätigkeiten mit selbstentzündlichen Stoffen. Beim Arbeiten unter dem Abzug ist es u. a. wichtig, Apparaturen so zu platzieren bzw. aufzubauen, dass Abluft- und Zuluftstrom nicht beeinträchtigt werden. Die Frontschieber der Abzüge müssen geschlossen gehalten werden (s. a. laborübliche Bedingungen). Detaillierte Hinweise zu den Anforderungen an die Laborabzüge enthält die DGUV-I 213-850.

Absaugboxen werden dagegen für Tätigkeiten mit kleinen Stoffmengen verwendet. Sie sind nicht geeignet für den Umgang mit akut toxischen, kanzerogenen, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen (Abschn. 6.3.2 TRGS 526).

5.1.2 Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke

Alle Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2, bei denen Bioaerosole freigesetzt werden können, müssen an Sicherheitswerkbänken oder vergleichbaren Einrichtungen durchgeführt werden (Abschn. 5.3 Nr. 5 TRBA 100). Ein vergleichbares Sicherheitsniveau bieten auch Abzüge mit Hochleistungsschwebstoff-Filtern. Die Arbeit an einer Sicherheitswerkbank dient gleichzeitig auch dem Produktschutz, weil dadurch die Verunreinigung mit Fremdkeimen verhindert wird.

Ab der Risikogruppe 3 ist die Arbeit an Sicherhei...

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