Mit der Globalisierung nimmt die Menge der im- und exportierten Container stetig zu. Gleichermaßen wächst die Gefahr der Einfuhr von Schädlingen, die
- trotz Begasung der Container vor dem Transport nicht abgetötet wurden,
- in Containern die Zielhäfen erreichen, die erst gar nicht vor ihrer Versendung begast worden sind oder
- sich erst im Laufe des Transports in den Containern gebildet haben.
3.1 Gefährdungsbereiche
Diese Schadorganismen können in vielerlei Hinsicht eine Gefahr darstellen:
- Einige Schädlinge aus tropischen Regionen, beispielsweise Schlangen oder Spinnen, können ganz unmittelbar durch Bisse oder Stiche die Arbeiter verletzen und sie mit ihren körpereigenen Giften schädigen.
- Parasiten wie Stechmücken können Infektionskrankheiten durch Stichverletzungen auslösen, insbesondere durch Stiche in offene Wunden. Wichtige Beispiele hierfür sind die Übertragung von Malaria oder der Schlafkrankheit.
- Schimmelpilze können Menschen gefährden, indem sie allergene oder toxische Sporen in die Luft abgeben. Schimmelpilz-Sporen, die beim Öffnen der Containertüren und beim Entladen von pilzbefallenen Materialien abgelöst und aufgewirbelt werden, können durch Einatmen oder über offene Wunden in den Körper gelangen und dabei Allergien, Mykosen oder Reizungen der Atemwege auslösen. Einige Schimmelpilze sind sogar krebserzeugend, wenn sie durch Mund, Atemwege oder Haut in den Körper gelangen.
- Gelangen Schädlinge durch den Weitertransport in das Binnenland, können sie u. U. eine Gefahr für das Gleichgewicht der natürlichen Ökosysteme darstellen und als invasive Arten heimische Tier- und Pflanzenarten gefährden.
Schließlich können bestimmte Schädlinge gleichzeitig Menschen und Natur bedrohen. So v. a. Holzschädlinge, beispielsweise Holzkäfer und Holzwürmer. Indem sie Waldbäume vernichten, verursachen sie damit gleichzeitig hohe Verluste für die Forstwirtschaft. Holzschädlinge können selbst in Ladungen mitgeführt werden, deren Waren selbst gar nicht von ihnen befallen werden können. So z. B. bei Elektroartikeln, wobei die Tiere sich in den Holzpaletten aufhalten, auf denen diese Waren gelagert sind.
Während der Pandemie sind diese genannten Probleme noch größer geworden, da viele Container länger in ihren Ursprungshäfen verbleiben mussten, um Kosten zu sparen. Da die Lagerbedingungen in vielen Ländern aber nach wie vor mangelhaft sind, kann es deshalb noch häufiger zur Kontamination mit Schadorganismen kommen. Daher ist eine effektive Schädlingsbekämpfung noch notwendiger als ohnehin schon.
3.2 Schutzmaßnahmen
Um beim Im- und Export von Gütern in Containern eine Verbreitung von Schädlingen zu verhindern, werden die beladenen Container entweder begast oder hitzebehandelt. Die Hitzebehandlung wird aus Kostengründen aber nur relativ selten durchgeführt. Dies wiederum bringt im Sinne der Schädlingsbekämpfung einen großen Nachteil: Die Schadorganismen sind zwar abgetötet, aber die Ladung ist nicht getrocknet und in der Folge können aufgrund von Nässebildung Bakterien oder Schimmelpilze entstehen.
Trockenmittel gegen Nässebildung
Beim Containertransport auf dem Seeweg treten massive Temperaturschwankungen auf, was zu erheblicher Nässebildung im Inneren der Frachtcontainer führen kann. Hiergegen können sog. Container-Trockenmittel eingesetzt werden. Dabei werden speziell gefertigte Wasser anziehende (hygroskopische) Stoffe in sicheren, aber wasserdampfdurchlässigen Verpackungen an der Containerhülle bzw. direkt an der Ladung angebracht.
Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass die für die Entladung und Lagerung zuständigen Beschäftigten sich nicht allein auf die Begasungs- und Entgasungsbehandlung des Containers verlassen, sondern zusätzlich durch folgende Schutzmaßnahmen für die persönliche Sicherheit sorgen:
3.2.1 Spezielle Schutzmaßnahmen bei biologischen Gefährdungen
- Container mit Schimmelpilz-belasteter Ware nach Möglichkeit im Freien entladen.
- Oberflächen von Materialien oder Produkten befeuchten (z. B. Wasser mit Spülmittel) oder die betreffenden Flächen mit Sprühpflaster versiegeln.
- Verschimmelte Verpackungen vorsichtig ohne Erschütterungen oder Vibrationen öffnen – wenn möglich im Freien und unter Berücksichtigung der Windrichtung.
- Unbedingt direkten Hautkontakt und Schleimhautkontakt vermeiden.
- Sollte sich größere lebende oder tote Tiere im Container befinden: Container sofort verschließen und einen Schädlingsbekämpfungsdienst informieren.
3.2.2 Hygieneschutzmaßnahmen
- Waschgelegenheiten und vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
- Beim Entladen nicht essen, trinken oder rauchen.
- Keine Nahrungs- und Genussmittel am Körper oder im Arbeitsbereich aufbewahren.
- Vor den Arbeitspausen und zum Ende der Arbeitszeit die Hände und das Gesicht gründlich reinigen.
- Keine kontaminierte Arbeitskleidung in Pausen- und Bereitschaftsräumen tragen.
- Nach Arbeitsende duschen, wenn man zuvor einer starken chemischen oder biologischen Belastung ausgesetzt gewesen ist.
- Verschmutzte Arbeitskleidung immer getrennt von Privatkleidung aufbewahren.
- Die Arbeitskleidung regelmäßig wechseln und waschen.
- Regelmäßiges Reinigen und Wechs...