Um beim Im- und Export von Gütern in Containern eine Verbreitung von Schädlingen zu verhindern, werden die beladenen Container entweder begast oder hitzebehandelt. Die Hitzebehandlung wird aus Kostengründen aber nur relativ selten durchgeführt. Dies wiederum bringt im Sinne der Schädlingsbekämpfung einen großen Nachteil: Die Schadorganismen sind zwar abgetötet, aber die Ladung ist nicht getrocknet und in der Folge können aufgrund von Nässebildung Bakterien oder Schimmelpilze entstehen.
Trockenmittel gegen Nässebildung
Beim Containertransport auf dem Seeweg treten massive Temperaturschwankungen auf, was zu erheblicher Nässebildung im Inneren der Frachtcontainer führen kann. Hiergegen können sog. Container-Trockenmittel eingesetzt werden. Dabei werden speziell gefertigte Wasser anziehende (hygroskopische) Stoffe in sicheren, aber wasserdampfdurchlässigen Verpackungen an der Containerhülle bzw. direkt an der Ladung angebracht.
Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass die für die Entladung und Lagerung zuständigen Beschäftigten sich nicht allein auf die Begasungs- und Entgasungsbehandlung des Containers verlassen, sondern zusätzlich durch folgende Schutzmaßnahmen für die persönliche Sicherheit sorgen:
3.2.1 Spezielle Schutzmaßnahmen bei biologischen Gefährdungen
- Container mit Schimmelpilz-belasteter Ware nach Möglichkeit im Freien entladen.
- Oberflächen von Materialien oder Produkten befeuchten (z. B. Wasser mit Spülmittel) oder die betreffenden Flächen mit Sprühpflaster versiegeln.
- Verschimmelte Verpackungen vorsichtig ohne Erschütterungen oder Vibrationen öffnen – wenn möglich im Freien und unter Berücksichtigung der Windrichtung.
- Unbedingt direkten Hautkontakt und Schleimhautkontakt vermeiden.
- Sollte sich größere lebende oder tote Tiere im Container befinden: Container sofort verschließen und einen Schädlingsbekämpfungsdienst informieren.
3.2.2 Hygieneschutzmaßnahmen
- Waschgelegenheiten und vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
- Beim Entladen nicht essen, trinken oder rauchen.
- Keine Nahrungs- und Genussmittel am Körper oder im Arbeitsbereich aufbewahren.
- Vor den Arbeitspausen und zum Ende der Arbeitszeit die Hände und das Gesicht gründlich reinigen.
- Keine kontaminierte Arbeitskleidung in Pausen- und Bereitschaftsräumen tragen.
- Nach Arbeitsende duschen, wenn man zuvor einer starken chemischen oder biologischen Belastung ausgesetzt gewesen ist.
- Verschmutzte Arbeitskleidung immer getrennt von Privatkleidung aufbewahren.
- Die Arbeitskleidung regelmäßig wechseln und waschen.
- Regelmäßiges Reinigen und Wechseln von Arbeitskleidung und Persönlicher Schutzausrüstung.
3.2.3 Persönliche Schutzkleidung
Atemschutz:
- FFP2-Maske bei Partikel- oder Sporenbelastung der Atemluft
- Kombinationsfilter bei partikelförmigen Gefahrstoffen und gleichzeitig Gasen (z. B. Typ ABEK P2)
- umgebungsluftunabhängiges Isoliergerät
Schutzhandschuhe:
- reißfeste (Einweg-)Schutzhandschuhe aus Nitril, Gummi oder PVC wählen
- Nitril-beschichtete Schutzhandschuhe mit Stoffrücken als Alternative
Hautschutz:
- Mittel für Hautschutz, -reinigung und -pflege verwenden
Arbeitskleidung:
- geschlossene Arbeitskleidung tragen
- bei starker Belastung: Einmalschutzanzug mit Kapuze