Vor dem Öffnen von Containern, die mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit begast sind, muss die aufsichtführende, sach- oder fachkundige Person eine Reihe von Maßnahmen anordnen. Diese sachverständigen Personen sind in immer weniger Fällen Mitarbeitende des für die Löschung der Containerladung zuständigen Unternehmens, sondern zumeist Experten von spezialisierten Dienstleistern oder Behörden.
Folgende Maßnahmen sind zu ergreifen:
- Prüfung des Innenraums der geschlossenen Transporteinheit mithilfe eines Messsystems (Messlanze) von außen.
- Festlegung eines Sicherheitsbereichs von mindestens 10 Metern um die zu öffnende Ladungstür.
- Festlegung der Belüftungsdauer (wichtig: diese kann nur durch eine sachkundige – nicht eine fachkundige – Person beurteilt werden!).
4.6.1 Diese Personen dürfen Container öffnen
Das Öffnen, Lüften und eine Freigabe begaster Transporteinheiten darf nur durch den Inhaber eines Befähigungsscheins erfolgen. Inhaber von Befähigungsscheinen und "eingeschränkten" Befähigungsscheinen sind "sachkundige" Personen. Auch lediglich "fachkundige Personen" dürfen das Öffnen eines Containers leiten, durchführen und kontrollieren; allerdings nur dann, wenn keine sachkundige Person zur Verfügung steht. Eine fachkundige Person laut GefStoffV ist, wer "aufgrund seiner durch Ausbildung und Erfahrung erworbenen Qualifikation über ausreichende Kenntnisse verfügt, mögliche Gefährdungen beim Öffnen und Lüften gegebenenfalls mit giftigen und/oder sehr giftigen Begasungsmitteln begaste Container oder sonstige Transport- oder Ladungseinheiten zu ermitteln, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz Beschäftigter und anderer Personen zu ergreifen". Fachkundige Personen dürfen aber die Dauer der Lüftung/Entgasung nicht festlegen; dies darf nur ein Sachkundiger, der seine Sachkunde durch eine zertifizierte, behördlich anerkannte Fortbildung nachweisen kann!
4.6.2 Messverfahren
In den begasten Containern finden die Beschäftigten nur in Ausnahmefällen lediglich eine Gasart vor. Typischerweise bestimmt eine Mischung diverser Gase die Atmosphäre in einem Container. Da verschiedene Gase in unterschiedlichen Konzentrationen schädlich werden, muss eine Messmethode angewandt werden, mit der jedes einzelne Gas in der Probe individuell gemessen werden kann.
Grundsätzlich werden 2 Verfahren der Freimessung/Gasanalytik unterschieden und in der betrieblichen Praxis angewendet:
1. Fourier-Transform-Infrarot-Spektroskopie (FTIR) mit Photoionisationsdetektoren (PID)
- Hierbei wird die Menge jeder chemischen Verbindung in der Mischung gleichzeitig gemessen.
- Es handelt sich um ein mobiles Messverfahren.
- Das Verfahren ist auch für eine Online-Überwachung geeignet.
- Das Verfahren kann wegen der mobilen Messgeräte vor Ort durchgeführt, die Messwerte können innerhalb von Sekunden ermittelt werden.
- Nachteil: Das Messverfahren ist relativ ungenau. Die Nachweisgrenzen können daher manchmal auch über den Grenzwerten für die berufsbedingte Exposition liegen.
2. Chromatographie mit Massenspektrometrie
- Bei diesem Verfahren werden die einzelnen chemischen Verbindungen durch Chromatographie voneinander getrennt und anschließend einzeln mittels Massenspektrometrie ermittelt und gemessen.
- Die Vorteile dieses Verfahrens liegen in der präzisen Ermittlung der Werte und einer sehr niedrigen Nachweisgrenze. Diese liegt zumeist deutlich unterhalb der Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition.
- Nachteil: Die Analyse erfolgt im Labor und dauert mindestens einige Stunden, teilweise sogar mehrere Tage. Das wiederum führt zu höheren Kosten für die beteiligten Unternehmen, weshalb sie seltener angewendet wird als das andere Verfahren.