Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Das grundsätzliche Verhalten bei einem selbst erlittenen Unfall, einer Unfallhilfe für andere oder einer Panne ist sehr ähnlich. Zunächst gilt es, nach Möglichkeit Ruhe zu bewahren, da Hektik und Panik schlechte Berater in Stresssituationen sind. Zunächst sollte das Fahrzeug möglichst an einer sicheren Stelle abgestellt werden, damit man selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. I. d. R. ist dies am rechten Fahrbahnrand gegeben. Noch besser ist natürlich ein Parkplatz, also eine Stelle, an der es keinen oder kaum fließenden Verkehr gibt. Das Warnblinklicht ist unverzüglich einzuschalten. Bereits vor dem Verlassen des Fahrzeugs sollte eine Warnweste übergezogen werden. Daher ist es ratsam, wenn die Warnweste griffbereit (beispielsweise im Ablagefach der Fahrertür) liegt und nicht etwa im Kofferraum. Beim Aussteigen muss unbedingt der Verkehr beobachtet werden, da die sich nähernden Autos auch für Hilfeleistende eine große Gefahr darstellen.
2.1 Fahrzeug absichern
Nach dem Verlassen des Fahrzeugs sollte ein Warndreieck aufgestellt werden. Dies dient der frühzeitigen Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer. Das Warndreieck klappen Sie bereits am eigenen Auto auf. Dann tragen Sie es in Brusthöhe vor sich her und gehen am äußeren Fahrbahnrand dem Verkehr entgegen. Dabei sollten die ankommenden Fahrzeuge gewarnt und zum Langsamfahren aufgefordert werden. Hierzu streckt man einen Arm aus und bewegt ihn in halber Körperhöhe auf- und abwärts.
Für das Aufstellen des Warndreiecks (Abb. 2) gelten folgende Entfernungen als Richtwerte:
- in der Stadt: ca. 50 Meter,
- auf der Landstraße oder Autobahn: ca. 100 Meter (auf Autobahnen wird oftmals eine Entfernung von 150 m oder mehr empfohlen).
Hierbei sind allerdings der Straßenverlauf sowie die Topografie zu beachten. Das Warndreieck sollte immer vor Kurven und Anhöhen stehen, da es hier rechtzeitig wahrgenommen wird. Demzufolge sind die Entfernungsrichtwerte der Notwendigkeit nach zu erhöhen.
Abb. 1: Absicherung mittels Warndreieck
Eine zusätzliche visuelle Warnung des nachfolgenden Verkehrs kann durch das Öffnen des Kofferraumdeckels bzw. der Heckklappe erzielt werden. Ein geöffneter Kofferraumdeckel oder eine geöffnete Heckklappe fallen auf und werden unweigerlich mit einem stehenden Fahrzeug in Verbindung gebracht. Bei Dunkelheit ist das Aufstellen einer blinkenden Warnleuchte sehr sinnvoll, da dies eher wahrgenommen wird als ein lediglich reflektierendes Warndreieck.
2.2 Notruf absetzen
Nach dem Durchführen der Sicherungsmaßnahmen sollte, sofern notwendig, der Notruf abgesetzt werden. Dies ist über ein mitgeführtes Handy oder eine Notrufsäule möglich. Sämtliche Personen, die nun keine Erste Hilfe o. Ä. leisten, sollen an einem sicheren Ort, beispielsweise hinter der Leitplanke, auf das Eintreffen der Hilfskräfte warten. Es ist sinnvoll, wenn jede Person eine Warnweste trägt.
Den Notruf setzt man über die kostenfreien Notrufnummern 110 oder 112 ab. Auch in Zeiten von Handys gibt es noch Notrufsäulen (Abb. 3), bundesweit sind es etwa 16.000. Sie stehen auf Autobahnen im Abstand von etwa 2 km. Die schwarzen Richtungspfeile auf den Leitpfosten (Abb. 2) weisen den Weg zur nächstgelegenen Notrufsäule.
Abb. 2: Richtungspfeil zur Notrufsäule
Abb. 3: Notrufsäule
Wichtig bei einem Notruf ist, dass die Angaben klar und deutlich gesprochen werden, damit auch alle Angaben verstanden werden. Dies ist insbesondere dann, wenn der Verkehr noch flüssig an der Unfall- oder Pannenstelle vorbeifließt, nicht immer gewährleistet. Bereits vor dem Anruf sollten Sie sich Ihre Position (Straßenname bzw. Straßenbezeichnung, auf der Autobahn auch den Streckenkilometer und die Fahrtrichtung) einprägen, da nur mit den korrekten Angaben ein schnelles Eintreffen der Hilfskräfte gewährleistet ist. Auf Autobahnen steht alle 500 m ein blaues Kilometerschild.
Grundsätzlich wird das Gespräch durch die Notrufzentrale geführt und auch beendet. Bei einem Notfall gilt das sog. 5-W-Schema (das mitunter etwas variiert).
- Wo ist es passiert?
- Wer ruft an?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Betroffene (Anzahl der Verletzten und Art der Verletzungen)?
- Warten auf Rückfragen
2.3 Erste Hilfe
Grundsätzlich ist jeder dazu verpflichtet, bei einem Unfall im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Sofern man dies nicht tut, macht man sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Wer hingegen als medizinischer Laie Erste Hilfe leistet, hat auch dann keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, wenn die Erste Hilfe nicht fachlich korrekt ausgeführt wurde.
Aber auch bei einem Unfall mit Verletzten muss zunächst die Unfallstelle abgesichert werden. Erst danach kann der Notruf abgesetzt und im Anschluss hieran den Verletzten bei Notwendigkeit Erste Hilfe geleistet werden.
Um Erste Hilfe leisten zu können, ist es wichtig, dass der Verbandkasten im Fahrzeug erreichbar ist. Auch sollte regelmäßig kontrolliert werden, ob ein etwaiges Verwendbarkeitsdatum nicht überschritten wurde. Befinden sich mehrere Personen an einer Unfallstelle, sollten möglichst die Personen Erste Hilfe leist...