Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Zusammenfassung
In Deutschland passieren pro Jahr weit mehr als 2 Mio. Verkehrsunfälle. Auch wenn die meisten dieser Unfälle glücklicherweise recht glimpflich verlaufen, d. h., es ist lediglich ein Blechschaden zu beklagen, kann man davon ausgehen, dass die daran beteiligten Autos für eine gewisse Zeit bis zur Klärung der Umstände am Ort des Geschehens stehen. Oftmals erfolgt dies im Verkehrsbereich. Dies gilt häufig auch für den Fall einer Panne am Fahrzeug. Die Pannenursache Nummer 1 ist dabei ein platter Reifen, den statistisch gesehen jeder Autofahrer alle 150.000 km selbst erlebt. Und ein Reifenschaden passiert meist während der Fahrt.
Sofern dann aufgrund eines Unfalls oder einer Panne ein oder mehrere Fahrzeuge im Verkehrsbereich stehen, besteht für die Beteiligten und ggf. für Helfer eine nicht zu unterschätzende Gefährdung durch den nachfolgenden Verkehr.
Die Straßenverkehrs-Ordnung stellt die Grundregeln für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auf. § 15 StVO gibt Hinweise für das Liegenbleiben von Fahrzeugen, § 15a StVO für das Abschleppen von Fahrzeugen und § 34 StVO für Unfälle von Fahrzeugen.
DGUV-V 71 "Fahrzeuge" stellt Anforderungen an die Ausrüstung wie auch an den Betrieb von Fahrzeugen.
DGUV-I 214-010 "Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten" gibt Serviceunternehmen Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung von Pannenhilfe, Bergungs- und Abschlepphilfe. Anhand von Beispielen wird die Absicherung an Einsatzstellen konkretisiert.
1 Statistik
Es gibt pro Jahr weit mehr als 2 Mio. Verkehrsunfälle in Deutschland. Auch wenn die meisten dieser Unfälle glücklicherweise recht glimpflich verlaufen, d. h., lediglich ein Blechschaden zu beklagen ist, kann man davon ausgehen, dass die daran beteiligten Autos für eine gewisse Zeit bis zur Klärung der Umstände am Ort des Geschehens stehen. Oftmals erfolgt dies im Verkehrsbereich. Dies gilt häufig auch für den Fall einer Panne am Fahrzeug. Und dieser Fall tritt an Fahrzeugen in Deutschland annähernd 3,4-Mio.-mal pro Jahr auf. Bei vielen dieser Autopannen springt das Auto nicht an; somit kann man davon ausgehen, dass dies nicht im Verkehrsbereich erfolgt. Die Pannenursache Nummer 1 ist jedoch ein platter Reifen, den statistisch gesehen jeder Autofahrer alle 150.000 km selbst erlebt. Und ein Reifenschaden passiert meist während der Fahrt.
Sofern dann aufgrund eines Unfalls oder einer Panne ein oder mehrere Fahrzeuge im Verkehrsbereich stehen, besteht für die Beteiligten und ggf. für Helfer eine nicht zu unterschätzende Gefährdung durch den nachfolgenden Verkehr.
2 Verhalten bei Unfall oder Panne
Das grundsätzliche Verhalten bei einem selbst erlittenen Unfall, einer Unfallhilfe für andere oder einer Panne ist sehr ähnlich. Zunächst gilt es, nach Möglichkeit Ruhe zu bewahren, da Hektik und Panik schlechte Berater in Stresssituationen sind. Zunächst sollte das Fahrzeug möglichst an einer sicheren Stelle abgestellt werden, damit man selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. I. d. R. ist dies am rechten Fahrbahnrand gegeben. Noch besser ist natürlich ein Parkplatz, also eine Stelle, an der es keinen oder kaum fließenden Verkehr gibt. Das Warnblinklicht ist unverzüglich einzuschalten. Bereits vor dem Verlassen des Fahrzeugs sollte eine Warnweste übergezogen werden. Daher ist es ratsam, wenn die Warnweste griffbereit (beispielsweise im Ablagefach der Fahrertür) liegt und nicht etwa im Kofferraum. Beim Aussteigen muss unbedingt der Verkehr beobachtet werden, da die sich nähernden Autos auch für Hilfeleistende eine große Gefahr darstellen.
2.1 Fahrzeug absichern
Nach dem Verlassen des Fahrzeugs sollte ein Warndreieck aufgestellt werden. Dies dient der frühzeitigen Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer. Das Warndreieck klappen Sie bereits am eigenen Auto auf. Dann tragen Sie es in Brusthöhe vor sich her und gehen am äußeren Fahrbahnrand dem Verkehr entgegen. Dabei sollten die ankommenden Fahrzeuge gewarnt und zum Langsamfahren aufgefordert werden. Hierzu streckt man einen Arm aus und bewegt ihn in halber Körperhöhe auf- und abwärts.
Für das Aufstellen des Warndreiecks (Abb. 2) gelten folgende Entfernungen als Richtwerte:
- in der Stadt: ca. 50 Meter,
- auf der Landstraße oder Autobahn: ca. 100 Meter (auf Autobahnen wird oftmals eine Entfernung von 150 m oder mehr empfohlen).
Hierbei sind allerdings der Straßenverlauf sowie die Topografie zu beachten. Das Warndreieck sollte immer vor Kurven und Anhöhen stehen, da es hier rechtzeitig wahrgenommen wird. Demzufolge sind die Entfernungsrichtwerte der Notwendigkeit nach zu erhöhen.
Abb. 1: Absicherung mittels Warndreieck
Eine zusätzliche visuelle Warnung des nachfolgenden Verkehrs kann durch das Öffnen des Kofferraumdeckels bzw. der Heckklappe erzielt werden. Ein geöffneter Kofferraumdeckel oder eine geöffnete Heckklappe fallen auf und werden unweigerlich mit einem stehenden Fahrzeug in Verbindung gebracht. Bei Dunkelheit ist das Aufstellen einer blinkenden Warnleuchte sehr sinnvoll, da dies ehe...