Betriebsanweisungen enthalten die für den Umgang wesentlichen Informationen bzgl. möglicher Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrfall, zur Entsorgung etc. Sie können als Grundlage für die Unterweisung dienen und müssen den Beschäftigten zugänglich sein. Es bietet sich an, Betriebsanweisungen im Arbeitsraum auszuhängen, damit die Inhalte jederzeit eingesehen werden können. Nachfolgend finden Sie einige Anregungen zur Erstellung einer Betriebsanweisung.
9.1 Anwendungsbereich
9.2 Gefahrstoffbezeichnung
Bei Gefährdungen durch gefährliche Arbeitsstoffe ist deren Benennung erforderlich, wie z. B. Elektrolyt und/oder Knallgas.
9.3 Gefahren für Mensch und Umwelt
- Körperdurchströmungen können zu Verkrampfungen, Herzkammerflimmern, Herzstillstand und inneren Verbrennungen führen.
- Verbrennungsgefahr durch Lichtbogenbildung bei Kurzschlüssen.
- Verätzungsgefahr der Haut durch Elektrolyt.
- Reizung der Augen und Atmungsorgane möglich.
- Explosionsgefahr durch Knallgasbildung.
- Gesundheitsschädliche Gase beim Einatmen.
- Absturzgefahr bei Arbeiten auf der Leiter oder anderen hoch gelegenen Arbeitsplätzen.
- Ausgetretener Elektrolyt ist wassergefährdend und verursacht Boden-/Erdreichverunreinigungen. Nicht in die Kanalisation geben!
9.4 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Hinweise geben für das An- und Abklemmen (nur in stromlosem Zustand und allpolig!).
- Polarität an den Anschlussstellen der Batterien und Ladegeräte sowie der Ladeleitungen beachten (polrichtiges Anschließen).
- Auf festen Sitz von Anschlüssen, wie Verbinder und Anschlussklemmen, achten.
- Verbot für offenes Feuer, offenes Licht, glühende Teile usw.
- Verbot für Rauchen, Essen und Trinken.
- Trageverbot für leitfähige Uhren, Armbänder, Fingerringe, evtl. Ketten, Piercings usw.
- Ärmel der Arbeitsjacke nicht hochkrempeln.
- Benutzung geeigneter Hebevorrichtungen zum sicheren Heben, Tragen und Transportieren.
- Bei Gefahr durch Elektrolyt: Schutzmaßnahmen/Schutzausrüstungen gegen Säureverätzung erforderlich.
- Gründliche Handreinigung nach der Arbeit.
- Hautreinigungs-, -schutz und -pflegemittel anwenden.
- Vergossener oder ausgelaufener Elektrolyt ist umgehend zu beseitigen.
- Verhinderung elektrostatischer Aufladungen bei Instandhaltungsarbeiten durch das Tragen geeigneter Schutzkleidung, z. B. antistatische Schutzschuhe gemäß DIN 4843 und Handschuhe gemäß VDE 0680 Teil 1 mit Oberflächenwiderstand ≤ 108 Ω.
9.5 Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
- Bei Störungen sofort den Vorgesetzten/Anlagenverantwortlichen informieren.
- Bei Lichtausfall Arbeit unterbrechen.
9.6 Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
- Anlage freischalten.
- Verletzten bergen.
- Erste Hilfe leisten (Verbrennungen mit Wasser kühlen; bei Atem- und/oder Kreislaufstillstand: Maßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung einleiten).
- Elektrolyt auf der Haut: mit Tuch oder saugendem Papier säubern, dann mit reichlich Wasser und Seife reinigen.
- Elektrolytspritzer im Auge: Auge sofort mit viel Wasser ausspülen; umgehend Vorgesetzten informieren; Augenarzt aufsuchen.
- Elektrolyt auf der Kleidung: sofort wechseln.
- Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden: Raum/Bereich sofort verlassen; Vorgesetzten informieren.
- Unfall melden. Notruf: …
9.7 Instandhaltung, Entsorgung
- Persönliche Schutzausrüstungen und Werkzeug vor Gebrauch auf augenfällige Mängel überprüfen.
- Werkzeuge und Hilfsmittel trocken und sauber aufbewahren.
9.7.1 Instandhaltung
- Wartungshinweise für Ladegerät(e) und Batterie(n) nach Herstellerangaben.
- Bei elektrotechnischen Arbeiten ist VDE 0105 Teil 100 Anhang B Abschnitt B.3 zu beachten.
- Nichtelektrotechnische Arbeiten nur durch unterwiesene Personen (EuP) gemäß § 3 DGUV-V 3 i. V. mit VDE 0105 Teil 100.
- Bei Gefahr durch Elektrolyt während Instandhaltungsarbeiten (Reinigen, Nachfüllen von Wasser, Kontrolle der Elektrolytdichte und -temperatur): Schutzmaßnahmen/Schutzausrüstungen gegen Säureverätzung erforderlich, z. B. Schutzbrille, Schutzschuhe, Handschuhe, Schürze usw.
- Sonderarbeiten in der Nähe von Batterien: Arbeiten im Ladebereich mit Schweiß- oder Lötgerät, Trennschleifer o. Ä. nur durch elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) nach Entfernung zündfähiger Gasgemische, z. B. durch ausreichende Raumlüftung.
9.7.2 Entsorgung
Beseitigung von vergossenem oder ausgetretenem Elektrolyt durch geeignetes saugfähiges oder neutralisierendes Material, mit anschließender ordnungsgemäßer Entsorgung. Schadhafte Batterien/Altbatterien müssen unter Beachtung von
durch dafür ausgebildetes Personal vorschriftsmäßig entsorgt werden.
9.8 Folgen bei Nichtbeachtung
Gesundheitliche Folgen: Verletzung, Tod.
Arbeitsrec...