SCP steht für Sicherheits Certifikat Personaldienstleister. Im Mittelpunkt stehen Unternehmen aus der Branche der Zeitarbeit, also der Arbeitnehmerüberlassung. Ziel von SCP ist es, einen funktionierenden Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz bei den Personaldienstleistern zu erreichen – also Unfälle zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Personaldienstleister verleihen ihre Beschäftigten an ihre Kunden, die nicht selten eher "rustikale" (gefährliche) Arbeitsbedingungen besitzen und bei denen das Thema Sicherheit (Sicherheitsorganisation und -kultur) sehr wichtig ist – oder sein sollte. SCP wurde in den 1980er-Jahren für Unternehmen der Zeitarbeit entwickelt, die ihren niederländischen Kunden vor allem aus der Mineralölindustrie, ihr gelebtes (praktiziertes) Sicherheitsmanagement nachweisen (belegen) wollten bzw. sollten.
SCP ist ein Ausschnitt des international anerkannten SCC-Systems. SCC und SCP sind AMS-Konzepte (AMS steht für das systematische Organisieren und Anwenden des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der auch die Gesundheitsförderung einbezieht, im eigenen Unternehmen).
Das auf Zeitarbeitsunternehmen zugeschnittene SCP beschreibt ein Managementsystem für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU). Dabei werden insbesondere die "beiderseitigen" Arbeitgeberpflichten geregelt, wie der freie Zugang zu den Arbeitsplätzen der verliehenen/entliehenen Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilungen, die Sicherstellung der erforderlichen Qualifikationen, die Festlegungen der notwendigen Schutzmaßnahmen, die Bereitstellung der gem. den Gefährdungsbeurteilungen erforderlichen PSA, die Einbeziehung der "fremden" Mitarbeiter in die arbeitsmedizinische Versorgung, die Erste Hilfe und weitere Maßnahmen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen beim Entleiher sowie erforderlichenfalls die gemeinsame Unfalluntersuchung.
In Deutschland gelten vergleichsweise strenge Regeln und Gesetze für die Arbeitnehmerüberlassung, die auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffen (siehe Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)). Die Anwendung eines AMS oder gar die Zertifizierung eines SGU-Managementsystems werden weder gesetzlich noch von den Unfallversicherungsträgern gefordert. Da aber vor allem industrielle Kunden und solche Kunden, die selbst SCC oder ein anderes, zertifiziertes AMS praktizieren einen Nachweis eines wirksamen SGU-MS wünschen, sind immer mehr Personaldienstleister freiwillig angehalten, SCP bei sich einzuführen und das System zertifizieren zu lassen. Das Sicherheits Certifikat Personaldienstleister (SCP) ist deshalb, wie auch SCC, zertifizierbar.
Bis 2021 fungierte die DGMK (Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e. V.) als Ansprechpartner, Pusher und "Normensetzer" (Eigentümer und Zuständiger für das Regelwerk, insbes. die normativen Dokumente). Nach eingehenden Diskussionen mit den beteiligten Parteien übernahm Ende 2021 der Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e. V. (VAZ) die Programmeigentümerschaft für SCC und SCP (heute SGU-Personal-VAZ genannt). Formal wurde diese Änderung am 17.9.2021 mit der Bestätigung der Akkreditierungsfähigkeit für die beiden Programme (SCC-VAZ und SGU-Personal) durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) vollzogen. Durch den neuen Programmeigentümer (VAZ e. V.) ändern sich die Bezeichnungen SCC in SCC-VAZ und SCP in SGU-Personal-VAZ (parallel wird weiterhin die kurze Bezeichnung SCP verwendet). VAZ ist damit auch für die Pflege und Weiterentwicklung des SCC-VAZ-Systems zuständig.
SCP war lange Zeit vor allem eine Forderung der petro-chemischen Industrie an ihre Personaldienstleister; heute fordern auch viele andere Industrieunternehmen und Organisationen von ihren Personaldienstleistern den Nachweis eines funktionierenden Managementsystems für die Sicherheit, Gesundheit und den Umweltschutz; das obere Management zeigt damit, dass ihr das Thema Sicherheit sehr wichtig ist. Die Relevanz zertifizierter AMS, wie SCP bzw. SGU-Personal-VAZ ist damit gestiegen. Alternativ zum SCP-Zertifikat steht den Personaldienstleistern auch das moderne AMS-Konzept, die Norm DIN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit", zur Verfügung. Dafür spricht, dass bei diesem AMS-Konzept nicht nur eine Zertifizierung möglich ist, sondern auch eine Integration in das bei zeitgemäßen Personaldienstleistern bereits praktizierte Qualitätsmanagement entsprechend der DIN ISO 9000 gut möglich ist.