Die CLP-Verordnung 1272/2008/EG setzt das Global Harmonisierte System (GHS) um und trat am 20.1.2009 in Kraft. Sie hat auch Auswirkungen auf Inhalte des Sicherheitsdatenblattes. Ziel des GHS ist, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen und den weltweiten Warenverkehr zu erleichtern. Wichtige Elemente der CLP-Verordnung sind:

  • Gefahrenpiktogramme (rot umrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund), Signalwort Gefahr oder Achtung;
  • Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien;
  • veränderte Einstufungskriterien, z. B. Grenzwerte;
  • H-Sätze (hazard statements);
  • P-Sätze (precautionary statements).

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