Sicherheitskurzgespräche dienen v. a. dazu, die Wirksamkeit der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu erhöhen. Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber nicht nur dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen, sondern auch deren Wirksamkeit zu überprüfen. Sicherheitskurzgespräche sollen v.  a.

  • Mitarbeiter für fortlaufende Verbesserung sensibilisieren, und zwar nicht nur in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz, sondern auch auf sonstige betriebliche Gegebenheiten und Abläufe (betriebliches Vorschlagswesen) und wirkungsvolle Verbesserungsmaßnahmen ermöglichen;
  • Aspekte der Sicherheit und Gesundheit am konkreten Beispiel zeigen;
  • die Eigenverantwortung der Mitarbeiter stärken: Was kann ich dazu beitragen?;
  • die Einsicht fördern, dass Unfälle jedem, jederzeit und an jedem Arbeitsplatz passieren können.

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