Zusammenfassung
Sicherheitsnotduschen sind Geräte, die speziell zu dem Zweck konstruiert wurden, Flüssigkeiten zum Löschen von Flammen zu liefern oder um Kontaminationen ausreichend abzuwaschen bzw. sie zu verdünnen, um ihre Schädlichkeit zu verringern. Körper- bzw. Augennotduschen werden mit oder ohne Wasseranschluss eingesetzt.
In Laboratorien sind Sicherheitsnotduschen grundsätzlich Pflicht. In Laborräumen, in denen keine Gefährdung durch Stoffe besteht, sind dagegen keine Notduschen erforderlich, z. B. in Laborräumen mit IR-Spektrometer. Arbeitgeber müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob Notduschen erforderlich sind. Bei Tätigkeiten mit chemischen Gefahrstoffen sind Sicherheitsnotduschen zu empfehlen.
In folgenden Vorschriften bzw. Regeln werden Anforderungen an Sicherheitsnotduschen gestellt:
- TRGS 526 "Laboratorien"
- ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
- DGUV-I 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien"
- DIN EN 15154 "Sicherheitsnotduschen" (Teile 1 bis 6)
- Aus der Arbeit des IFA Nr. 0250 "Mikrobielle Belastung fest installierter Augennotduschen in Laboratorien"
1 Arten von Sicherheitsnotduschen
Hinsichtlich der Wasserversorgung können 2 Arten von Sicherheitsnotduschen unterschieden werden:
- Sicherheitsnotduschen, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind,
- Sicherheitsnotduschen, die über einen Speichertank verfügen und wahlweise an eine kontinuierliche oder temporäre Wasserversorgung angeschlossen sein können.
Hinsichtlich der abzuduschenden Körperteile werden Sicherheitsnotduschen unterschieden in:
- Körperduschen (Abb. 1),
- Augenduschen (Abb. 2).
Abb. 1: Körperdusche
Abb. 2: Augendusche
2 Anforderungen an Sicherheitsnotduschen
Anforderungen an Sicherheitsnotduschen mit Wasseranschluss bestehen hinsichtlich des Wasservolumens, der Wasserverteilung, der Wasserqualität und der Wassertemperatur. Zusätzlich werden Anforderungen an die Installation und die Armaturen gestellt.
Bei Sicherheitsduschen ohne Wasseranschluss richten sich die Anforderungen im Wesentlichen an Qualität und die Behälter der Spülflüssigkeit und an die Funktion der Sicherheitsnotduschen.
2.1 Körperduschen mit Wasseranschluss
Körperduschen mit Wasseranschluss müssen eine konstante Wasserabgabe von mind. 15 Minuten gewährleisten. Der Fließdruck muss angegeben und gemessen werden.
Für die Wasserverteilung wird in Abschn. 4.2 DIN EN 15154-1 "Sicherheitsnotduschen – Teil 1: Körperduschen mit Wasseranschluss für Laboratorien" ein bestimmtes Baumusterverfahren vorgeschrieben. Dabei muss bei einer feststehenden Messhöhe eine bestimmte Wassermasse auf eine festgeschriebene Fläche fallen.
Die Wasserqualität muss Trinkwasser oder Wasser ähnlicher Qualität sein. Diese Qualität darf von den Werkstoffen der Dusche nicht beeinflusst werden.
Als Wassertemperatur wird lauwarmes Wasser empfohlen. Die Mindesttemperatur ist dabei 15 °C.
Zusätzliche Anforderungen werden in DIN EN 15154-1 hinsichtlich der Installationshöhe der Dusche (2.200 mm +/- 100 mm) bzw. der Armatur (max. 1.750 mm über Niveau) und des Platzbedarfs vorgegeben.
Die Absperrarmatur muss nach 90° Drehung oder 200 mm Zug vollständig offen sein. Die zur Bedienung notwendige Kraft darf nicht mehr als 100 N bzw. 7 Nm Drehmoment betragen. Körperduschen müssen nach 1 s ganz geöffnet sein. Die Absperrarmatur darf nach dem Öffnen nicht selbstständig schließen. Der Duschkopf muss sich zwischen Absperrarmatur und Ausfluss selbstständig entleeren.
2.2 Augenduschen mit Wasseranschluss
Augenduschen mit Wasseranschluss müssen eine konstante Wasserabgabe von 6 l/min für mind. 15 Minuten gewährleisten. Die Wassergeschwindigkeit muss niedrig sein, damit der Benutzer nicht verletzt wird. Die Austrittsöffnungen müssen vor Luftverunreinigungen geschützt sein, dieser Schutz muss aber im Bedarfsfall schnell zu entfernen sein.
Der erzeugte Strahl muss zwischen 100 und 300 mm hoch sein, bevor er umkippt oder in sich zusammenfällt.
Analog der Körperduschen muss die Wasserqualität Trinkwasser oder Wasser ähnlicher Qualität sein. Diese Qualität darf von den Werkstoffen der Dusche nicht beeinflusst werden.
Als Wassertemperatur wird lauwarmes Wasser empfohlen. Die Mindesttemperatur ist dabei 15 °C. Temperaturen über 37 °C haben sich als schädlich für die Augen erwiesen.
Zusätzliche Anforderungen enthält DIN EN 15154-2 "Sicherheitsnotduschen – Teil 2: Augenduschen mit Wasseranschluss" hinsichtlich der Installationshöhe der Augendusche (1.000 mm +/- 200 mm).
Analog der Körperduschen muss die Absperrarmatur nach 90° Drehung oder 200 mm Zug vollständig offen sein. Die zur Bedienung notwendige Kraft darf nicht mehr als 100 N bzw. 7 Nm Drehmoment betragen. Körperduschen müssen nach 1 s ganz geöffnet sein. Die Absperrarmatur darf nach dem Öffnen nicht selbstständig schließen.
Die Augendusche muss es ermöglichen, beide Augenlider offenzuhalten, während sich die Augen im Wasserstrahl befinden.
2.3 Körperduschen ohne Wasseranschluss
Körperduschen ohne Wasseranschluss werden unterschieden in:
- fest installierte Körperduschen
- transportable Körperduschen
- tragbare Körperduschen
Fest installierte Körperduschen müssen ein Nutzvolumen von mindestens 100 l besitzen (oder ...