Dipl.-Ing. Matthias Glawe
Zum Abdecken oder Abschranken benachbarter, unter Spannung stehender Teile elektrischer Anlagen gehören alle Tätigkeiten bei denen aktive Teile, deren spannungsfreier Zustand nicht hergestellt werden kann und die eine Gefahr für das Arbeiten an der elektrischen Anlage bedeuten, ausreichend mechanisch geschützt werden.
Da das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile möglichst zu vermeiden ist (Gefährdungsvermeidung), ist immer zu prüfen, ob der spannungsfreie Zustand der benachbarten aktiven Teile hergestellt werden kann. Ergibt diese Prüfung, dass ein Arbeiten im spannungsfreien Zustand der benachbarten Anlagenteile nicht realisiert werden kann, müssen diese aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten durch Abdeckungen oder Abschrankungen geschützt werden. Dabei sind insbesondere die Höhe der Spannung, der Arbeitsort, die Art der Arbeit und die dafür eingesetzten Arbeitsmittel zu berücksichtigen.
Bei der Aufstellung von Abschrankungen ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand zwischen Mensch und Gefahrstelle, bei dem die Gefahrstelle nicht mehr erreichbar ist, eingehalten wird. Hierfür sind Annäherungszonen definiert, die als begrenzte Bereiche sich an die Gefahrenzonen anschließen und außen durch den Schutzabstand DV begrenzt werden.
Umfang der Sicherung
Es ist immer darauf zu achten, dass alle unter Spannung stehenden Anlagenteile, die die tätigen Personen unmittelbar oder auch mittelbar z. B. durch Arbeitsmittel, Werkstücke, Leitungsschienen, Leitern oder Gerüstteile gefährden, abgedeckt sind. Sind Abdeckungen nicht zu realisieren, können auch Absperrungen, die ein gefährliches Annähern verhindern sollen, eingesetzt werden.
Die eingesetzten Abdeckungen müssen ausreichend isolierend und allen zu erwartenden mechanischen Beanspruchungen gewachsen sein. In Hochspannungsanlagen müssen die angegebenen Mindestabstände zwischen Abdeckungen und unter Spannung stehenden Teilen eingehalten werden.
Isolierende Formstücke oder Gummimatten sind nur in Anlagen bis 1.000 V einsetzbar!
Diese Abdeckungen müssen so befestigt sein, dass sie nicht verrutschen können. In Anlagen über 1.000 V isolierende Schutzplatten verwenden. Isolierende Schutzplatten sollten in einen geöffneten Trenner eingeschoben werden, da Trennschalter, die zum Freischalten von Anlageteilen bzw. zum Herstellen der erforderlichen Trennstrecke benutzt werden, mit ihrer Zuleitungsseite unter Spannung stehen.
Möglichkeiten des Abdecken oder Abschrankens sind:
- isolierende Tücher/Abdecktücher,
- Schläuche,
- Isolierende Schutzplatten/Kunststoffabdeckungen,
- Absperrgitter,
- Einschiebwände oder -gitter, z. B. für offene Innenraumschaltanlagen ohne Zwischenwände,
- Absperrschranken,
- Seile.
Zur Kennzeichnung der Gefahrenbereich können zum Einsatz kommen:
Kennzeichnung ist nicht gleich Absperrung
Die Kennzeichnung der Gefahrenbereiche mit Flaggen oder Flatterleinen ersetzt nicht die geforderte Abschrankung. Insbesondere das rot-weiße Flatterband, häufig auch als Absperrband bezeichnet, ist nur eine Form der Kennzeichnung und keine wirksame Absperrung eines Gefahrenbereiches.
Das Anbringen von Abdeckungen auf unter Spannung stehenden Teilen gilt als Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen. Ist ein gefahrloses Anbringen nicht möglich, muss die ausführende Person eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung tragen.