Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Teile einer Anlage, in deren Nähe gearbeitet wird, unter Spannung bleiben müssen! Vergleiche hierzu Abschnitt 5.3.2 "Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile".
Die Gefahrenbereiche sind ausreichend und eindeutig zu kennzeichnen. Die Verwendung von Flaggen, Absperrseilen oder Flatterleinen haben sich hier gut bewährt.
Auch auf unter Spannung stehende Schaltfelder neben der Arbeitsstelle muss deutlich hingewiesen werden, z. B. durch vor den Türen befestigte Bretter oder eingehängte Warnkreuze.
In offenen Innenraum-Schaltanlagen ohne Zwischenwände sind die Schaltfelder, in denen gearbeitet wird, durch Einschiebwände oder -gitter von den Nachbarzellen zu trennen.
Alle unter Spannung stehenden Anlagenteile, die die Arbeitenden unmittelbar oder mittelbar - z. B. durch Werkzeuge, Werkstücke, Leitungsschienen, Baueisen, Leitern, Gerüstteile - gefährden, müssen abgedeckt sein, wenn die Anlage nicht freigeschaltet werden kann. Lässt sich eine Abdeckung nicht anbringen, so sind auch die benachbarten unter Spannung stehenden Teile unter Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln spannungsfrei zu machen. Zu beachten sind auch die einer Berührung gleichzusetzenden Mindestabstände im Abschnitt "Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile".
Abdeckungen müssen ausreichend isolierend und allen zu erwartenden mechanischen Beanspruchungen gewachsen sein.
In Hochspannungsanlagen müssen die in DIN VDE 0101-1 angegebenen Mindestabstände zwischen Abdeckungen und unter Spannung stehenden Teilen eingehalten werden.
Bild 5-19: Die isolierende Schutzplatte im geöffneten Trenner bietet Schutz gegen zufälliges Berühren
Empfehlenswert sind z. B. Isolierstoffplatten (Bild 5-19), Bretterwände oder Schutzgitter. Besteht die Gefahr einer Berührung mit unter Spannung stehenden Anlagenteilen oder werden die vorher genannten Mindestabstände unterschritten, muss das Material unbedingt ausreichende elektrische Festigkeit besitzen.
Nach jeder Arbeit ist festzustellen, ob die elektrische Festigkeit durch mechanische oder elektrische Schädigungen gelitten hat.
In Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 Volt dürfen aktive Teile mit Gummimatten oder isolierenden Formstücken nach DIN VDE 0680 abgedeckt werden; sie müssen so befestigt sein, dass sie nicht verrutschen können (Bild 5-20).
Das Anbringen von Abdeckungen auf unter Spannung stehenden Teilen ist als ein Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen anzusehen. Das bedeutet, dass der entsprechende Körperschutz getragen werden muss, es sei denn, es ist eine isolierende Handhabe am Abdeckmaterial vorhanden.
Sehr oft befinden sich in Schaltfeldern Trennschalter, die zum Freischalten von Anlageteilen bzw. zum Herstellen der erforderlichen Trennstrecke benutzt werden. Auf einer Seite stehen dann die Schaltstücke der Trenner mit ihren Zuleitungen unter Spannung. Zu ihrer Abdeckung lassen sich isolierende Schutzplatten in den geöffneten Trenner einschieben.
Bild 5-20: Anbringen einer Abdeckung auf unter Spannung stehenden Teilen
Führungsschienen an den Wänden der Schaltfelder erleichtern das Anbringen im notwendigen Abstand von den Schaltstücken, vermindern die Gefahr beim Anbringen der isolierenden Schutzplatten und schützen sie vor Beschädigungen.
Auch der Transport von Leitern oder größeren Gegenständen zum Arbeitsplatz kann zu Unfällen führen. Mechanische Leitern und ausziehbare, fahrbare Sprossenleitern müssen innerhalb elektrischer Anlagen unbedingt eingezogen und abgesenkt transportiert werden. Sind Leitern oder sperrige Gegenstände in der Nähe unter Spannung stehender Teile zu bewegen, muss ein mit den Gefahren vertrauter Arbeitsverantwortlicher entsprechende Schutzmaßnahmen treffen und die Arbeiten beaufsichtigen (siehe auch Abschnitt 5.3.2).