Kontrolle der zusätzlichen Vorschriften an den sicheren Fahrbetrieb für mobile Arbeitsmittel (z. B. Gabelstapler) die vor dem 1.1.1995 gebaut wurden (Betriebssicherheitsverordnung).
Sicherheitstechnische Nachrüstung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV (3): Zusätzliche Mindestvorschriften für mobile Arbeitsmittel |
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Check |
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Maßnahmen |
Erledigt am |
Wer? |
Priorität |
3.1.1 |
Ist das mobile Arbeitsmittel so ausgerüstet, dass die Gefährdungen für die mitfahrenden Beschäftigten während der Fahrt reduziert sind? |
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3.1.2 |
Ist das Arbeitsmittel so ausgerüstet, dass durch das plötzliche Blockieren der Energieübertragungsvorrichtungen zwischen dem Arbeitsmittel und Zusatzausrüstungen/Anhängern keine Gefährdungen entstehen? |
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3.1.3 |
Sind Aufhängevorrichtungen für die Vorrichtungen zur Energieübertragung vorhanden? |
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3.1.4 |
Sind bei einem mobilen Arbeitsmittel für mitfahrende Beschäftigte die Gefährdungen aus einem Überrollen oder Kippen des Arbeitsmittels begrenzt, und zwar |
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- durch eine Schutzeinrichtung, die verhindert, dass das Arbeitsmittel um mehr als eine Vierteldrehung kippt, oder
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- durch eine Einrichtung, die gewährleistet, dass ein ausreichender Freiraum um den mitfahrenden Beschäftigten erhalten bleibt, oder
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- durch eine andere Einrichtung mit gleicher Schutzwirkung?
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- Ist ein Rückhaltesystem für mitfahrende Beschäftigte eingebaut?
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3.1.5 |
Ist ein Flurförderzeug mit aufsitzendem(n) Beschäftigten so gestaltet oder ausgerüstet, dass die Risiken durch ein Kippen des Flurförderzeuges begrenzt werden, z.B. |
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- durch die Verwendung von einer Fahrerkabine oder
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- mit einer Einrichtung, die verhindert, dass das Flurförderzeug kippt, oder
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- mit einer Einrichtung, die gewährleistet, dass bei einem kippenden Flurförderzeug für den/die Beschäftigten ein ausreichender Freiraum verbleibt, oder
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- mit einer Einrichtung, die bewirkt, dass die Beschäftigten auf dem Fahrersitz gehalten werden, so dass sie von Teilen des umstürzenden Flurförderzeuges nicht erfasst werden können?
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3.1.6 |
Erfüllt das mobile selbstfahrende Arbeitsmittel folgende Bedingungen: |
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- Ist das Arbeitsmittel gegen unerlaubtes Ingangsetzen gesichert?
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- Sind geeignete Vorrichtungen vorhanden, durch die die Folgen eines möglichen Zusammenstoßes bei gleichzeitiger Bewegung mehrerer schienengebundener Arbeitsmittel verringert werden?
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- Ist eine Brems- und Feststellvorrichtung vorhanden?
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- Ist eine geeignete Hilfsvorrichtung zur Verbesserung der Sicht angebracht, wenn die direkte Sicht des Fahrers nicht ausreicht, um die Sicherheit zu gewährleisten?
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- Ist eine den durchzuführenden Arbeiten entsprechende Beleuchtungseinrichtung vorhanden, die ausreichende Sicherheit bietet, wenn das ein Einsatz bei Nacht oder in unbeleuchteter Umgebung vorgesehen ist?
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- Ist das Arbeitsmittel mit einer entsprechenden Brandbekämpfungseinrichtung ausgerüstet, wenn durch das Arbeitsmittel oder seine Anhänger oder die Ladung ein Brandrisiko besteht?
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- Hält ein ferngesteuertes Arbeitsmittel automatisch an, wenn es aus dem Kontrollbereich der Steuerung herausfährt?
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- Ist ein ferngesteuertes Arbeitsmittel mit einer Schutzvorrichtung ausgerüstet, wenn es unter normalen Einsatzbedingungen mit Beschäftigten zusammenstoßen oder diese einklemmen kann?
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3.1.7 |
Sind die Befehlseinrichtungen so beschaffen, dass sie beim Loslassen einen unverzüglichen Stillstand des Arbeitsmittels auslösen? |
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3.1.8 |
Kann die Geschwindigkeit von durch Mitgänger geführten Arbeitsmitteln durch den Mitgänger selbst angepasst werden? |
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3.1.9 |
Sind Einrichtungen zur Verbindung von mobilen Arbeitsmitteln so beschaffen, dass sie |
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- gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sind und
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- sich gefahrlos und leicht betätigen lassen?
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