Podestleitern unterscheiden sich von herkömmlichen einseitig besteigbaren Stufenstehleitern mit Plattform und Haltevorrichtung durch eine deutlich größere Plattform, die – mit Ausnahme des Zugangs – durch ein Geländer mit einer 3-teiligen Absturzsicherung (Handlauf, Knie- und Fußleiste) umwehrt sein muss (s. Abb. 2).

Abb. 2: Podestleiter[1]

Die Plattform ist wie bei der Stehleiter der bevorzugte Arbeitsplatz, kann – je nach Größe – aber gleichzeitig auch Platz zum Ablegen von Werkzeugen und Materialien bieten. Die Plattformgröße einer Podestleiter beträgt nach der Norm DIN EN 131-7 1 m2. Der Handlauf am Geländer liegt mit 1.000 mm im Gegensatz zu einer Haltevorrichtung an einer Stehleiter deutlich höher, da er nicht nur als Halt, sondern auch als Absturzsicherung bei den auf der Podestleiter umfangreicheren Tätigkeiten dient. Zum Schutz gegen Durchfallen unter dem Handlauf sowie Herabfallen kleinerer Gegenstände sind noch eine Knieleiste sowie eine mind. 50 mm hohe Fußleiste angebracht.

Gegenüber der Stehleiter herkömmlicher Bauart weist die Podestleiter eine deutlich höhere Standsicherheit auf. Sie ist schwerer als andere Stehleitern und deshalb am Fußende mit 2 oder 4 Rollen zum leichten Transport ausgerüstet.

Podestleitern werden bevorzugt dort eingesetzt, wo Arbeiten größeren Umfangs in einer bestimmten Höhe über einen längeren Zeitraum durchzuführen sind, z. B. bei Arbeiten an Maschinen, Regalen (Einlagern sperriger Ware in Baumärkten) oder an Flugzeugen, und sicherere Arbeitsmittel (z. B. Gerüste) nicht verwendet werden können.

[1] Quelle: KRAUSE.

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