Zusammenfassung
Die Stehleiter besteht aus 2 Schenkeln, die mit Gelenken klappbar miteinander verbunden sind. Dadurch ist sie frei im Raum aufstellbar. Schenkel, die über Stufen bzw. Sprossen betreten werden können, werden "Steigschenkel" genannt. Die Stufen bzw. Sprossen sind durch Bördelung, Nietung, Verschraubung oder Verschweißung fest mit 2 Holmen verbunden. Der Schenkel, der lediglich dem Abstützen des Steigschenkels dient, ist der "Stützschenkel". Auch dieser besteht aus zwei Holmen, die mit Profilen fachwerkartig miteinander verbunden sind.
Es gibt verschiedene Stehleiterbauarten, die auch höhenverstellbar und fahrbar ausgeführt sein können. Stehleitern werden bis zu einer Höhe von etwa 5 m hergestellt.
1 Stehleitern mit Plattform und Haltevorrichtung
Stehleitern mit Plattform und Haltevorrichtung (s. Abb. 1) besitzen Stufen und werden bevorzugt dann eingesetzt, wenn eine gleichbleibende Arbeitshöhe vorhanden ist, z. B. an Regalen in Lagerbereichen.
Die Haltevorrichtung ist mind. 600 mm hoch; die Plattformgröße beträgt mind. 250 mm × 250 mm. Die Plattform dient bevorzugt als Standfläche oder der Zwischenablage mitgenommener kleinerer Gegenstände.
Abb. 1: Stehleiter mit Stufen, Plattform und Haltebügel
Beim Aufstellen der Leiter senkt sich die Plattform über einen Hebemechanismus (Brückenheber) ab und liegt auf ihrem Auflagerohr am Stützschenkel auf. Manche Plattformen haben in diesem Bereich Aussparungen für den formschlüssigen Sitz der Plattform. In diesem Fall wirkt die Plattform gleichzeitig als Spreizsicherung. Deshalb ist es wichtig, auf das vollständige "Einrasten" der Plattform zu achten. Zur Sicherstellung einer guten Gebrauchstauglichkeit darf die Plattform beim Betreten nicht zu stark aufwippen (max. 6°). Darauf wird bei der Herstellung der Leiter bereits geachtet (EN 131-2; Prüfschritt "Aufwippprüfung der Plattform").
Zur Sicherheit bzw. ab einer bestimmten Leitergröße sind zusätzliche Spreizsicherungen in Form von z. B. Gurten oder Seilen angebracht.
2 Podestleitern
Podestleitern unterscheiden sich von herkömmlichen einseitig besteigbaren Stufenstehleitern mit Plattform und Haltevorrichtung durch eine deutlich größere Plattform, die – mit Ausnahme des Zugangs – durch ein Geländer mit einer 3-teiligen Absturzsicherung (Handlauf, Knie- und Fußleiste) umwehrt sein muss (s. Abb. 2).
Abb. 2: Podestleiter
Die Plattform ist wie bei der Stehleiter der bevorzugte Arbeitsplatz, kann – je nach Größe – aber gleichzeitig auch Platz zum Ablegen von Werkzeugen und Materialien bieten. Die Plattformgröße einer Podestleiter beträgt nach der Norm DIN EN 131-7 1 m2. Der Handlauf am Geländer liegt mit 1.000 mm im Gegensatz zu einer Haltevorrichtung an einer Stehleiter deutlich höher, da er nicht nur als Halt, sondern auch als Absturzsicherung bei den auf der Podestleiter umfangreicheren Tätigkeiten dient. Zum Schutz gegen Durchfallen unter dem Handlauf sowie Herabfallen kleinerer Gegenstände sind noch eine Knieleiste sowie eine mind. 50 mm hohe Fußleiste angebracht.
Gegenüber der Stehleiter herkömmlicher Bauart weist die Podestleiter eine deutlich höhere Standsicherheit auf. Sie ist schwerer als andere Stehleitern und deshalb am Fußende mit 2 oder 4 Rollen zum leichten Transport ausgerüstet.
Podestleitern werden bevorzugt dort eingesetzt, wo Arbeiten größeren Umfangs in einer bestimmten Höhe über einen längeren Zeitraum durchzuführen sind, z. B. bei Arbeiten an Maschinen, Regalen (Einlagern sperriger Ware in Baumärkten) oder an Flugzeugen, und sicherere Arbeitsmittel (z. B. Gerüste) nicht verwendet werden können.
3 Beidseitig besteigbare Stehleitern
Beidseitig besteigbare Stehleitern werden mit Stufen (Stufenstehleitern) oder Sprossen (Sprossenstehleiter) hergestellt (s. Abb. 3) und gern auch als "Bockleiter" bezeichnet.
Abb. 3: Stehleiter, beidseitig besteigbar, mit Stufen
Diese Leiterbauart wird überwiegend dann verwendet, wenn Arbeitshöhe und Arbeitsplatz häufig variieren, z. B. auf Baustellen bei der Ausführung handwerklicher Tätigkeiten. Bei Sprossenstehleitern für den Industriebereich sind die am häufigsten benutzen (drittobersten) Sprossen oft als Breitsprossen mit ca. 50 mm Tiefe ausgeführt.
Die Malerleiter ist eine beidseitig besteigbare Sprossenstehleiter besonderer Art. Sie wird vorwiegend aus Holz hergestellt. Die Malerleiter unterscheidet sich von einer Sprossenstehleiter nur durch die Abstände der jeweils oberen 3 Sprossen untereinander. Diese Sprossenabständ...