Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch:[1]

  • Im Regelfall körperlich mittelschwere bis schwere Arbeit in Räumen und im Freien,
  • Arbeiten überwiegend im Stehen, teilweise im Sitzen und Gehen,
  • Einnehmen von Zwangshaltungen (z. B. Bücken, Knien, Hocken und Überkopfarbeit an Altbauten),
  • normale Funktionstüchtigkeit der Hände, Arme, Beine und Wirbelsäule,
  • Finger- und Handgeschicklichkeit, Fähigkeit zu beidhändigem Arbeiten,
  • technisches Verständnis und zeichnerische Fähigkeiten,
  • selbstständiges und kundenorientiertes Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen,
  • vorwiegend Einzelarbeit, bei Versetzarbeiten Teamarbeit und Kooperation mit anderen Gewerken,
  • Einrichten von Arbeitsplätzen und Bauen von Gerüsten,
  • normale Funktionstüchtigkeit der Atemwege (Exposition gegenüber Stäuben),
  • normales, ggf. korrigiertes Sehvermögen und normales Farbensehen,
  • räumliches Seh- und Vorstellungsvermögen,
  • normales, ggf. korrigiertes Hörvermögen,
  • Schwindelfreiheit bei Tätigkeiten auf Leitern und Gerüsten,
  • gesunde widerstandsfähige Haut,
  • gestalterische Fantasie und Sinn für Farben und Formen.
[1] Scholz/Wittgens: Arbeitsmedizinische Berufskunde, Steinmetz, S. 974–982, 2. Aufl. 1992.

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