Die Einzelheiten des Strahlenpasses sind nicht allein in der StrlSchV, sondern in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) "Strahlenpass" des Bundesministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) festgelegt. Der Strahlenpass muss vollständig geführt sein. Er enthält alle notwendigen Angaben über die externe und, im Bereich offener radioaktiver Stoffe, auch die interne Strahlenexposition des Inhabers sowie über etwaige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Ein Strahlenpass ist 6 Jahre gültig.

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