Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
Die personenbezogenen Messungen zur Ermittlung der Körperdosis sind die Grundlage für den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Sie sind allerdings vornehmlich registrierender Natur, denn sie dienen der Dokumentation bereits stattgefundener Dosisbelastungen und der Beweissicherung. Zu diesen Messungen gehören
- die Personendosimetrie zur Ermittlung der äußeren Strahlenexposition und
- die Inkorporationsmessungen zur Ermittlung einer evtl. internen Strahlenbelastung nach der Inkorporation radioaktiver Nuklide.
3.1.1 Personendosimetrie
Die Messungen zur Bestimmung der Personendosis und der Körperaktivität sind durch autorisierte Messstellen durchzuführen, die von der zuständigen Behörde bestimmt werden. In jedem Fall muss bei beruflich strahlenexponierten Personen die Personendosis ermittelt werden. Die Dosimeter zur Messung der Personendosis werden von den genannten Messstellen ausgegeben und ausgewertet. Sie sind an einer repräsentativen Stelle des Körpers – meist die Brust – zu tragen.
Personendosimeter
Die amtlichen Personendosimeter sind i. d. R. vom Benutzer nicht ablesbar ("passive" Dosimeter). Der Strahlenschutzbeauftragte kann daher je nach Bedarf auch das Tragen zusätzlicher "aktiver" Dosimeter anordnen, die jederzeit ablesbar und meist auch mit einer Warnfunktion ausgestattet sind.
3.1.2 Inkorporationsmessungen
Inkorporationsmessungen dienen der Feststellung desjenigen Anteils der Körperdosis, der durch innere Strahlenbelastung verursacht wird. Ziel der Messung ist es, Art, Menge und Verteilung radioaktiver Stoffe im menschlichen Körper festzustellen. Dies kann auf zweierlei Weise geschehen:
- Bei gammastrahlenden Radionukliden im Körper durch Messung der aus dem Körper austretenden Gammastrahlung. Die entsprechenden Messgeräte bezeichnet man als Inkorporationsmonitoren. Es gibt Ganz- oder Teilkörpermonitoren.
- Bei alpha- oder betastrahlenden Radionukliden im Körper ist eine Messung von außen nicht möglich. Die Inkorporationsmessung erfolgt dann über eine Aktivitätsbestimmung in den Körperausscheidungen, wie Urin, Stuhl oder Sputum. Spezielle Radionuklide, wie C-14, können auch durch Messung der Atemluft erfasst werden. Aus der gemessenen Aktivitätsmenge lässt sich mithilfe der Ausscheidungsfunktionen die Körperdosis berechnen.
Man unterscheidet von der Häufigkeit der Messungen her zwischen regelmäßigen Inkorporationsmessungen und Messungen aus besonderem Anlass. Die Inkorporationsmessungen werden üblicherweise von einer staatlichen Messstelle durchgeführt. Es kann aber in vielen Fällen nützlich sein, wenn auch der Beschäftigte selbst oder der Strahlenschutzbeauftragte eines Labors in der Lage ist, einfache Inkorporationskontrollen selbst durchzuführen.
3.1.3 Aufzeichnungspflicht
Welcher Wert der Ermittlung der Körperdosis beigemessen wird, zeigt die in § 167 StrlSchG festgelegte Aufzeichnungspflicht. Die Ergebnisse sind demnach so lange aufzubewahren, bis die überwachte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre nach Beendigung der jeweiligen Beschäftigung. Sie sind spätestens 95 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person zu löschen. Die Daten über die berufliche Exposition werden in das zentrale Strahlenschutzregister gem. § 170 StrlSchG eingetragen.