Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
1.1 Generelle Maßnahmen zum Schutz vor äußerer Bestrahlung
Beim Umgang mit umschlossenen Strahlenquellen muss sich der Strahlenschutz – im Gegensatz zum Umgang mit offenen radioaktiven Substanzen – ausschließlich um externe Strahlenexpositionen kümmern. Die für eine Begrenzung oder Verringerung dieser Exposition maßgebenden Faktoren sind Abschirmung, Abstand und Zeit. Diese Faktoren zu nutzen, ist – von den baulich bereits vorgesehenen Abschirmungen einmal abgesehen – teilweise oder ganz in der Hand der Beschäftigten.
Außerdem ist eine Kontrolle des Strahlungsfeldes am Arbeitsplatz durch geeignete, meist fest installierte Dosisleistungsmessgeräte erforderlich. Diese Geräte sind meistens bereits in der Betriebsgenehmigung genannt und vorgeschrieben. Es liegt aber im Entscheidungsbereich des Strahlenschutzverantwortlichen, je nach den Erfordernissen des Arbeitsablaufs weitere Messungen mit tragbaren Geräten durchführen zu lassen.
Unabhängig von diesen Maßnahmen unterliegen beruflich strahlenexponierte Beschäftigte der Pflicht zum Tragen von Personendosimetern zwecks Überwachung und Registrierung ihrer jeweiligen Dosisbelastungen.
1.2 Abschirmungen
Abschirmungen können an der Quelle selbst, zwischen Quelle und Person oder an der Person angebracht sein. Typische Beispiele für guten Strahlenschutz in diesen Fällen sind:
- Beim Transport von radioaktiven Quellen immer die dafür vorgesehenen Abschirmbehälter benutzen!
- Beim Betrieb von Bestrahlungsanlagen immer hinter die Schutzwände zurücktreten!
- Bei der Lagerung von Strahlern Tresortüren geschlossen halten!
- Bei der Handhabung stärkerer Quellen hinter Bleischutz-Barrieren arbeiten!
1.3 Abstand
Der Abstand von der Quelle ist ein sehr wirksamer Strahlenschutz: Die Dosisleistung und damit die Strahlenexposition nimmt mit dem Quadrat des Abstands ab. Besonders gilt dies für die Handhabung von radioaktiven Quellen. Diese sollen nie direkt mit den Fingern, sondern nur mit Werkzeugen wie Zangen angefasst werden.
1.4 Arbeitszeit
Der Zeitfaktor spielt im Strahlenschutz ebenfalls eine Rolle. Arbeitsabläufe sind so zu optimieren, dass sie die wenigste Zeit in Anspruch nehmen. Die Aufenthaltsdauer in Räumen mit überhöhtem Strahlenpegel ist auf das absolute Minimum zu beschränken. Bei Ruhepausen solche Räume verlassen.
1.5 Kontrolle durch Messungen
Um sich gegen äußere Strahlung zuverlässig schützen zu können, muss man natürlich wissen, dass und wieviel Strahlung überhaupt vorhanden ist. Der Einsatz entsprechender Messgeräte ist daher Voraussetzung. Diese Messgeräte können stationär und kontinuierlich betrieben werden. Ein gutes Beispiel ist die Vorschrift, in Bestrahlungsräumen immer durch einen fest installierten Monitor den Strahlungspegel zu überwachen und sich nicht allein auf die Anzeige über den Betriebszustand der Quelle zu verlassen.
Die Messgeräte können ferner Handgeräte sein, mit denen man ggf. das Strahlenfeld am Arbeitsplatz ausmisst, etwa um festzustellen, ob bei Arbeitsende radioaktive Quellen ordnungsgemäß entfernt oder aufbewahrt sind. Schließlich benutzt man vorteilhaft personelle Warngeräte, die an der Person getragen werden und bei erhöhten Strahlenfeldern alarmieren.