Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
Zusammenfassung
Dieser Fachbeitrag gibt Hinweise zum praktischen Vor-Ort-Strahlenschutz im Bereich von Technik und Forschung, also im nicht-medizinischen Bereich. Dabei wird unterschieden zwischen dem Umgang mit geschlossenen Strahlenquellen und dem Arbeiten mit offenen radioaktiven Stoffen.
Die Hinweise beginnen mit einer Erläuterung der jeweiligen generellen Schutzmaßnahmen und gehen dann auf die einzelnen Schritte im Detail ein. Es folgt ein Abschnitt über organisatorische Erfordernisse des Strahlenschutzes, wobei speziell die Bedeutung von Strahlenschutzanweisungen und von Strahlenschutzunterweisungen erläutert wird.
Ergänzt werden diese Hinweise durch einen weiteren Abschnitt über Strahlenunfälle und die Lehren daraus mit dem Ziel, unfallträchtige Situationen frühzeitig zu erkennen und so Unfälle bei der eigenen Arbeit zu vermeiden.
1 Umgang mit geschlossenen Strahlenquellen
1.1 Generelle Maßnahmen zum Schutz vor äußerer Bestrahlung
Beim Umgang mit umschlossenen Strahlenquellen muss sich der Strahlenschutz – im Gegensatz zum Umgang mit offenen radioaktiven Substanzen – ausschließlich um externe Strahlenexpositionen kümmern. Die für eine Begrenzung oder Verringerung dieser Exposition maßgebenden Faktoren sind Abschirmung, Abstand und Zeit. Diese Faktoren zu nutzen, ist – von den baulich bereits vorgesehenen Abschirmungen einmal abgesehen – teilweise oder ganz in der Hand der Beschäftigten.
Außerdem ist eine Kontrolle des Strahlungsfeldes am Arbeitsplatz durch geeignete, meist fest installierte Dosisleistungsmessgeräte erforderlich. Diese Geräte sind meistens bereits in der Betriebsgenehmigung genannt und vorgeschrieben. Es liegt aber im Entscheidungsbereich des Strahlenschutzverantwortlichen, je nach den Erfordernissen des Arbeitsablaufs weitere Messungen mit tragbaren Geräten durchführen zu lassen.
Unabhängig von diesen Maßnahmen unterliegen beruflich strahlenexponierte Beschäftigte der Pflicht zum Tragen von Personendosimetern zwecks Überwachung und Registrierung ihrer jeweiligen Dosisbelastungen.
1.2 Abschirmungen
Abschirmungen können an der Quelle selbst, zwischen Quelle und Person oder an der Person angebracht sein. Typische Beispiele für guten Strahlenschutz in diesen Fällen sind:
- Beim Transport von radioaktiven Quellen immer die dafür vorgesehenen Abschirmbehälter benutzen!
- Beim Betrieb von Bestrahlungsanlagen immer hinter die Schutzwände zurücktreten!
- Bei der Lagerung von Strahlern Tresortüren geschlossen halten!
- Bei der Handhabung stärkerer Quellen hinter Bleischutz-Barrieren arbeiten!
1.3 Abstand
Der Abstand von der Quelle ist ein sehr wirksamer Strahlenschutz: Die Dosisleistung und damit die Strahlenexposition nimmt mit dem Quadrat des Abstands ab. Besonders gilt dies für die Handhabung von radioaktiven Quellen. Diese sollen nie direkt mit den Fingern, sondern nur mit Werkzeugen wie Zangen angefasst werden.
1.4 Arbeitszeit
Der Zeitfaktor spielt im Strahlenschutz ebenfalls eine Rolle. Arbeitsabläufe sind so zu optimieren, dass sie die wenigste Zeit in Anspruch nehmen. Die Aufenthaltsdauer in Räumen mit überhöhtem Strahlenpegel ist auf das absolute Minimum zu beschränken. Bei Ruhepausen solche Räume verlassen.
1.5 Kontrolle durch Messungen
Um sich gegen äußere Strahlung zuverlässig schützen zu können, muss man natürlich wissen, dass und wieviel Strahlung überhaupt vorhanden ist. Der Einsatz entsprechender Messgeräte ist daher Voraussetzung. Diese Messgeräte können stationär und kontinuierlich betrieben werden. Ein gutes Beispiel ist die Vorschrift, in Bestrahlungsräumen immer durch einen fest installierten Monitor den Strahlungspegel zu überwachen und sich nicht allein auf die Anzeige über den Betriebszustand der Quelle zu verlassen.
Die Messgeräte können ferner Handgeräte sein, mit denen man ggf. das Strahlenfeld am Arbeitsplatz ausmisst, etwa um festzustellen, ob bei Arbeitsende radioaktive Quellen ordnungsgemäß entfernt oder aufbewahrt sind. Schließlich benutzt man vorteilhaft personelle Warngeräte, die an der Person getragen werden und bei erhöhten Strahlenfeldern alarmieren.
2 Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
2.1 Generelle Schutzmaßnahmen
2.1.1 Äußerste Sauberkeit beim Arbeiten
Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen sind i. d. R. die verwendeten Aktivitäten so gering, dass der Schutz vor einer äußeren Strahlenexposition eine untergeordnete Rolle spielt. Das Hauptaugenmerk des Strahlenschutzes ist in diesem Fall darauf gerichtet, die unkontrollierte Verbreitung von radioaktiven Stoffen im Labor oder sogar eine Verschleppung nach außen zu verhindern.
Die als Folge einer solchen Verbreitung mögliche Aufnahme von radioaktiven Stoffen in dem menschlichen Körper – Inkorporation durch Einatmen, durch orale Aufnahme oder sogar direkt über die Haut – führt zu einer internen Strahlenexposition, die wesentlich schwieriger festzustellen ist als eine äußere Strahlendosis. Grundlage ihrer präventiven Vermeidung ist daher äußerste Sauberkeit bei der Handhabung und Anwendung offener radioaktiver Stoffe. Das Tragen von Schutzkleidung ist Pflicht, Essen, Trinken oder Rauchen in den Labors ist untersagt.
2.1.2 Messtechnische Kontrolle
Die zweite Säule eines effektiven Strahlenschutzes im Radionuklidlabor ist eine...