1.3.1 Regelmäßige Konstanzprüfungen

Die Qualitätssicherung der Geräte spielt eine wichtige Rolle dabei, einen sicheren Betrieb radiologischer Einrichtungen zu gewährleisten. Dabei geht es v. a. um Abnahme- und regelmäßige Konstanzprüfungen. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) des BMU festgelegt. Diese 2003 erstmals erlassene Richtlinie unterliegt, dem sich stetig ändernden Stand der Technik folgend, stetigen Änderungen. Die Richtlinie wird ergänzt durch zahlreiche Normen.

 
Wichtig

Wichtige QS-Normen zur Konstanzprüfung in der Röntgendiagnostik

  • DIN 6868-4:2007-10 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 4: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung
  • DIN 6868-13:2012-03 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 13: Konstanzprüfung nach RöV bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen
  • DIN 6868-157:2014-11 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung
  • DIN 6868-159:2017-10 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV
  • DIN EN 61223-2-6:2008-12 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für Medizinische Bildgebung Teil 2-6: Konstanzprüfungen – Leistungsmerkmale zur Bildgebung von Röntgeneinrichtungen für die Computertomographie

1.3.2 Prüfungen durch Sachverständige

Prüfungen durch behördlich bestimmte Sachverständige zum Zweck der Qualitätssicherung müssen durchgeführt werden:

  • in jedem Fall vor Inbetriebnahme einer medizinischen Röntgendiagnostikeinrichtung,
  • wiederholend alle 5 Jahre, unabhängig von weiteren Maßnahmen durch den Betreiber.

Als Grundlage für die wiederkehrenden Prüfungen dient die Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL). Alle einschlägigen Richtlinien und Normen sind bei www.forum-strahlenschutzrecht.de zu finden.

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