Prüfungen durch behördlich bestimmte Sachverständige zum Zweck der Qualitätssicherung müssen durchgeführt werden:

  • in jedem Fall vor Inbetriebnahme einer medizinischen Röntgendiagnostikeinrichtung,
  • wiederholend alle 5 Jahre, unabhängig von weiteren Maßnahmen durch den Betreiber.

Als Grundlage für die wiederkehrenden Prüfungen dient die Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL). Alle einschlägigen Richtlinien und Normen sind bei www.forum-strahlenschutzrecht.de zu finden.

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