Auch der Medikamentenmissbrauch steigt zunehmend, speziell jetzt, wo pandemiebedingt psychische Belastungsstörungen und Burnout zugenommen haben.[1] Häufig werden betäubungsmittelhaltige Medikamente eingesetzt (z. B. RITALIN(R), OXYCODON, LYRICA, FENTANYL u. a.). Diese Präparate sind im BtMG aufgelistet. Abgabe, Erwerb, Handel und Besitz können ebenfalls Strafbestände des BtMG erfüllen und zu Strafen wegen begangener Vergehen oder Verbrechen (bei nicht geringen Mengen) führen – ganz abgesehen vom Einfluss auf die Arbeitssicherheit. Medikamentenmissbrauch hat zahlreiche Ursachen und kommt in vielen Lebensbereichen vor. Man denkt an angestrebte, übertriebene sportliche Ziele, an übertriebenen Ehrgeiz, der mehr Konzentrations- und Leistungsfähigkeit fordert, oder die Steigerung des Lebensgefühls usw. Hier können Führungskräfte mit entsprechenden Strategien Ansatzpunkte für die Erkennung von Substanzmissbrauch und die Sicherung der Arbeit finden, wenn sie Wissen über mögliche Ursachen und Wirkungen der einzelnen Substanzen haben. Manche Ursache resultiert aus Freizeitaktivitäten (Muskelwachstum, Fettverbrennung, Disko-Szene) oder der Arbeitssituation und kann abgestellt werden (Betriebsklima, Bedingungen am Arbeitsplatz, Über- oder Unterforderung u. v. m.).

[1] Quelle: DHS Jahrbuch Sucht.

3.2.1 Ärztlich verordnete Medikamente

Bestimmte ärztlich verordnete Medikamente können ebenfalls negative Auswirkung auf die Arbeitssicherheit haben und erfordern zusätzliche Strategien zur Weiterbeschäftigung der betroffenen kranken, aber arbeitsfähigen Personen, z. B. in anderen Aufgabenbereichen. Ärzte sind verpflichtet, die Patienten über Wirkungen und Nebenwirkungen aufzuklären. D. h., die Patienten sollten genau wissen, wenn die Einnahme der Medikamente sich auf die Arbeitssicherheit auswirken kann, und dies – wie gesetzlich vorgesehen – dem Arbeitgeber mitteilen. Dabei ist zu bedenken, dass ärztlich verordnete Medikamente grundsätzlich auch der Arbeitsfähigkeit dienen. Es sollten Pläne vorliegen, wie man betroffenes Personal sinnvoll und ohne Gefährdung der eigenen Person und anderer Mitarbeiter einsetzen kann, wenn die nötigen Präparate negativen Einfluss auf die Arbeitssicherheit haben können.

3.2.2 Rezeptfreie Medikamente

Im Einzelfall können sogar rezeptfreie Arzneien, wie Schmerzmittel oder abschwellende Nasentropfen, die Arbeits- und Verkehrssicherheit gefährden.

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