In die Prävention sollten möglichst alle in einem Unternehmen eingebunden sein. Der Anstoß kommt in der Praxis in erster Linie von Unternehmensleitungen oder dem BGM. Um die größtmögliche Akzeptanz zu erreichen, sollten die Maßnahmen geeignet sein, Drogen- und Medikamenteneinfluss auf die Arbeitssicherheit zu verhüten. Gleichzeitig sollten sie zur Firmenphilosophie passen, die Arbeitsabläufe nicht unnötig behindern und transparent die Möglichkeiten aufzeigen, die bestehen, wenn ein Mitarbeiter durch ärztliche Behandlung nicht im gewohnten Bereich arbeiten kann. Die unterschiedlichen Aufgabenbereiche und Kompetenzen in einem Unternehmen spielen auch bei der Schaffung von Präventionskonzepten eine Rolle. Sie zu beachten ist wichtig, um den erarbeiteten Konzepten die nötige Effektivität zu geben und die erforderliche Akzeptanz zu schaffen. Deshalb sind nachfolgend die Rollen und Verantwortungen der einzelnen Beteiligten bei der Präventionsarbeit beschrieben.
9.2.1 Unternehmensleitung
Von der Unternehmensleitung kann der Anstoß kommen, ein Gremium aus allen Unternehmensbereichen zu bilden, um ein verbindliches Präventionskonzept zu erarbeiten oder ein bestehendes zu überarbeiten. Hier gibt es die Möglichkeit, einzelne Aufgabenbereiche zu delegieren. Sofern eine eigenständige Abteilung BGM vorhanden ist, könnte von den dort beschäftigten Mitarbeitern, inklusive der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, des betriebsärztlichen Dienstes und der Betriebsräte, ein Konzept (weiter)entwickelt werden.
In Zusammenarbeit mit Juristen, die auf Arbeitsrecht und Personalwesen spezialisiert sind, könnte an der Gestaltung neuer, individueller Arbeitsverträge mit Regelungen für den Fall von Substanzmissbrauch oder nötiger Medikamenteneinnahme gearbeitet werden. Hier wäre die Delegation der Aufgaben an die Personalabteilung sinnvoll. Bei Betriebs- oder Personalräten die Erarbeitung einer verbindlichen Betriebsvereinbarung (z. B. nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Betriebsverfassungsgesetz) vorzuschlagen, ist ebenfalls eine Möglichkeit, effektive Präventionsmaßnahmen zu organisieren und den Führungskräften vor Ort die nötige Rückendeckung für Maßnahmen in den Abteilungen zu geben. In einer Betriebsvereinbarung kann auch eine Regelung zum Einsatz von Detektionssystemen und zum Personenkreis eingearbeitet werden, der die Tests im "Vier-Augen-Prinzip" durchführen darf.
9.2.2 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Auch von Mitarbeitern des BGM kann die Initiative für ein neues Präventionsprogramm ausgehen. Neben der Mitarbeit an diesem Konzept ist sicherlich auch die Kontaktaufnahme zu Suchtberatungsstellen hier gut platziert. Im Rahmen von Verdachtsfällen könnte das BGM, eventuell in Zusammenarbeit mit betriebsärztlichem Dienst und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte bei ihrer Arbeit unterstützen und für Hilfsangebote passende Adressen und Personen der Suchtberatung liefern.
9.2.3 Personalabteilung (HR)/Betriebs- oder Personalräte
Die Kernaufgabe der Personalabteilungen und Betriebs- oder Personalräte könnte sein, die bestehenden Arbeitsverträge zu überarbeiten und neue Strategien für Bewerbungsgespräche zu entwickeln. Außerdem können neue individuelle Arbeits- und Ausbildungsverträge in Zusammenarbeit mit Juristen formuliert werden, in denen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Mitarbeitern getroffen werden, wie bei Substanzmissbrauch oder ärztlich verordneten Medikamenten verfahren wird. Die Erarbeitung allgemeingültiger Betriebsvereinbarungen zum Thema "Drogen/Alkohol/Medikamente" könnte vom BGM unterstützt werden. Die regelmäßigen Schulungen der Belegschaft und die Vorbereitung der Seminare für Führungskräfte sollte in den Aufgabenbereich der Personalabteilung übertragen werden.
9.2.4 Führungskräfte
Im Rahmen der Präventionsmaßnahmen sind die Führungskräfte aller Ebenen zu schulen, welche Substanzen die Arbeitssicherheit tatsächlich beeinträchtigen können, wie man Substanzmissbrauch erkennen kann und welche Möglichkeiten bestehen, wenn ein Mitarbeiter aufgrund ärztlich verordneter Medikamente nicht mehr am gewohnten Arbeitsplatz eingesetzt werden sollte. Übungen zur Gesprächsführung bei Verdacht auf Substanzmissbrauch und rechtliche Grundkenntnisse zur Führungsverantwortung sollten die Fortbildungsmaßnahmen vervollständigen.
9.2.5 Mitarbeiter
Gelungen und effektiv ist ein neu erarbeitetes Präventionsprogramm dann, wenn es akzeptiert wird und die Mitarbeiter zur "Selbstkontrolle" anregt. Regelmäßige Schulungen (gegen Unterschrift) sind wichtig, um belegen zu können, dass alle Mitarbeiter auf die Gefahren hingewiesen wurden, welche Konsequenzen drohen können und dass von Unternehmensseite die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt worden sind. Belehrungen im Rahmen von Betriebs- oder Personalversammlungen sind erfahrungsgemäß nicht zielführend, weil gerade Mitarbeiter, die gefährdet sind, solchen Veranstaltungen häufig fernbleiben.
9.2.6 Seminare und Vorträge
Veranstaltungen mit Informationscharakter sollen grundsätzlich einen echten Mehrwert für Mitarbeiter und Unternehmen bringen. Die Teilnahme sollte für Führungskräfte/Azubis und Ausbildungs-Personal verpflichtend sein. Etliche der zur Teilnahme Verpflichteten werden zunäc...