Die Kernaufgabe der Personalabteilungen und Betriebs- oder Personalräte könnte sein, die bestehenden Arbeitsverträge zu überarbeiten und neue Strategien für Bewerbungsgespräche zu entwickeln. Außerdem können neue individuelle Arbeits- und Ausbildungsverträge in Zusammenarbeit mit Juristen formuliert werden, in denen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Mitarbeitern getroffen werden, wie bei Substanzmissbrauch oder ärztlich verordneten Medikamenten verfahren wird. Die Erarbeitung allgemeingültiger Betriebsvereinbarungen zum Thema "Drogen/Alkohol/Medikamente" könnte vom BGM unterstützt werden. Die regelmäßigen Schulungen der Belegschaft und die Vorbereitung der Seminare für Führungskräfte sollte in den Aufgabenbereich der Personalabteilung übertragen werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge