2.1 Verknüpfbarkeit von Managementsystemen
Das betriebliche Arbeitsschutz-Managementsystem soll im Hinblick auf ein möglichst ganzheitliches Führungssystem mit anderen, in der Organisation bereits eingeführten, sich im Aufbau befindlichen oder geplanten Managementsystemen verknüpft werden. Dadurch können Gemeinsamkeiten der einzelnen Managementsysteme in der Anwendung genutzt und überflüssige Mehrfacharbeiten vermieden werden.
Solche Managementsysteme sind in erster Linie Systeme für Umweltmanagement und Qualitätsmanagement; Verknüpfungen können auch mit Systemen für Personalmanagement, Finanzmanagement oder Projektmanagement vorgenommen werden. Übersichten über die Verknüpfbarkeit des Arbeitsschutz-Managementsystem-Konzepts OHRIS mit Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001:2008 und Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001:2004 finden sich im Teil F: Anhang 2.
Ganzheitliche Führungssysteme ermöglichen der Organisation ein mitarbeiterorientiertes, umweltverantwortliches und kundenorientiertes Handeln. Sind Managementsysteme für Umweltschutz und Qualitätssicherung in einer Organisation noch nicht vorhanden, empfiehlt es sich, zusammen mit OHRIS auch die Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme einzuführen, sofern dies aufgrund von Kundenansprüchen oder aufgrund der Umweltrelevanz der Tätigkeit der Organisation geboten ist.
2.2 Aufbau und Ablauf im Managementsystem
Die Organisation baut die Struktur des Managementsystems so auf, dass es zur Umsetzung der Politik und Strategie für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit und zum Erreichen der Ziele geeignet ist. Die Struktur des Managementsystems muss bei Änderungen, beispielsweise der Unternehmensstruktur oder der Unternehmensziele erforderlichenfalls angepasst werden.
Die Organisation definiert die Abläufe im Managementsystem in Gestalt von Verfahren so, dass die Einbindung des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit in alle betriebliche Prozesse berücksichtigt ist. Sie regelt darin auch das Zusammenwirken aller – im Rahmen des organisatorischen Aufbaues festgelegten – Linien- und Stabsfunktionen.
Das Managementsystem soll sich an den betrieblichen Prozessen orientieren. Hierzu werden die innerhalb oder nach außen wirkenden Tätigkeitsbereiche und Prozesse einer Organisation festgelegt und strukturiert. Die Anforderungen von OHRIS können bedarfsgerecht mit diesen Prozessen verknüpft werden (vgl. Teil D).
Das Zusammenwirken betrieblicher Fachstellen ist beispielsweise für die Beschaffung, die Einführung neuer Arbeitsverfahren, die Gestaltung neuer Produkte, zur Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen, zur Planung und Vorbereitung von Genehmigungsverfahren usw. zu regeln.
2.3 Ausschüsse und Arbeitsgruppen
Die Organisation bestimmt die erforderlichen innerbetrieblichen Ausschüsse und Arbeitsgruppen, z. B. den Arbeitsschutzausschuss, und setzt sie ein. Arbeitskreise werden zeitlich befristet eingesetzt und erledigen spezielle Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystems.
Arbeitsgruppen werden zeitlich befristet oder dauerhaft eingerichtet und erledigen spezielle Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystems. Solche Aufgaben sind beispielsweise: Strukturelle Angleichung und Verknüpfung der in der Organisation angewandten Teilmanagementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, Qualitätssicherung und Umweltschutz, Entwicklung ganzheitlicher Auditsysteme, Produktentwicklung, Koordinierung von organisationsübergreifenden Arbeitsschutzmaßnahmen.
2.4 Mitwirkung und Mitbestimmung
Die Organisation führt geeignete Verfahren ein, die die Beteiligung der Beschäftigten an der Verbesserung von Arbeitsschutz und Anlagensicherheit und ihr Mitwirken an der Entwicklung und Weiterentwicklung des Arbeitsschutz-Managementsystems sowie der Verhinderung und Beseitigung von Gefährdungen ermöglichen und fördern. Diese Verfahren berücksichtigen auch die in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen festgelegte Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung.
Verfahren zur Förderung des Mitwirkens von Beschäftigten regeln beispielsweise das betriebliche Vorschlagswesen, ein Meldewesen für Gefahrstellen und Beinahe-Unfälle durch Beschäftigte, Anreize für vorbildliches Verhalten oder die Durchführung von Sicherheits- und Gesundheitszirkeln.
Durch die Verfahren zur Sicherung der Beteiligung der Arbeitnehmervertretung soll beispielsweise die Mitbestimmung bei Regelungen zur Arbeitszeit, zur Verhinderung von Unfällen sowie bei der Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen u. a. berücksichtigt werden.
2.5 Rechte und Pflichten der Beschäftigten
Die Beschäftigten haben das Recht, dass der Arbeitgeber alle nach dem Stand der Technik erforderlichen Maßnahmen ergreift, um ihre Sicherheit und den Schutz ihrer Gesundheit bei der Arbeit in allen Tätigkeitsbereichen zu sichern und zu verbessern (vgl. dazu Vorgaben im Arbeitsschutzgesetz und unternehmenspolitische Zielsetzung).
Die Organisation gibt den Beschäftigten diese Rechte in geeigneter Weise bekannt und stellt darüber hinaus sicher, dass die Beschäftigten
- Vorschläge für alle Bereiche des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit einer von der Organisation benannten oder in...