3.1 Verpflichtungen
Die Organisation entwickelt Verfahren, um alle für sie einschlägigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu Arbeitsschutz und Anlagensicherheit nach dem jeweils aktuell gültigen Stand zu ermitteln. Sie dokumentiert diese Verpflichtungen in einem Verzeichnis der Vorschriften, aus denen sich die Verpflichtungen ableiten (vgl. Teil B: Nr. 2.9).
Diese Verpflichtungen ergeben sich aus Gesetzen und Verordnungen, aus Unfallverhütungsvorschriften, aus veröffentlichten Verwaltungsvorschriften und Vorgaben der Überwachungsbehörden, der Unfallversicherungsträger oder Sachverständigen. Grundlegende öffentlich-rechtliche Vorschriften enthalten beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, das Chemikaliengesetz mit den zugehörigen Verordnungen, die Störfallverordnung oder die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) "Grundsätze der Prävention" BGV A1 bzw. GUV-V A1.
Bei der Ermittlung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen berücksichtigt die Organisation Art und Umfang ihrer Tätigkeiten (vgl. Teil B: Nr. 3.2), ihre betrieblichen Gefahren und Risiken (vgl. Teil B: Nr. 3.3) sowie ihre Unternehmensstruktur.
Die Organisation ermittelt weitere, nicht öffentlich-rechtliche Verpflichtungen im Hinblick auf den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit, die sich aus Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen, aus Normen, aus den technischen Regelwerken der Fachverbände oder aus betriebsinternen Richtlinien ergeben können. Diese und die Verpflichtungen, die sich die Organisation freiwillig auferlegt, berücksichtigt sie ebenso wie die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.
Nicht-öffentliche Verpflichtungen können sich beispielsweise aus den Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen, Normen, technischen Regelwerken der Fachverbände oder betriebsinternen Richtlinien ergeben. Zu den technischen Regelwerken der Fachverbände gehören beispielsweise die VDI-Richtlinien des Verein Deutscher Ingenieure, die AD-Merkblätter der Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter, die DVGW-Arbeitsblätter des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V., die VdTÜV-Merkblätter des Verbandes der Technischen Überwachungsvereine e.V. u.a.
In gleicher Weise sind die gesetzlich verankerten oder intern vereinbarten Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen und der Beschäftigten zu beachten.
3.2 Ermittlung sicherheitsrelevanter Arbeiten, Abläufe und Prozesse
Die Organisation entwickelt Verfahren zur systematischen Ermittlung und Beschreibung der Arbeiten und betriebsbedingten Abläufe und Prozesse, bei denen Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte auftreten können oder bei denen die Belange des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit aus anderen Gründen berücksichtigt werden müssen.
Damit soll sichergestellt werden, dass alle Arbeiten und betriebsbedingten Abläufe und Prozesse einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen mit der Politik und Strategie für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit und den daraus abgeleiteten Zielen und operativen Maßnahmen in Einklang stehen oder gebracht werden.
Die Ermittlung dieser betrieblichen Abläufe und Prozesse berücksichtigt
- die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Arbeitsstätten, Anlagen und Einrichtungen einschließlich der Erbringung der Dienstleistungen sowie die Einführung von neuen Arbeitsstoffen;
- den Normalbetrieb mit der für den Normalbetrieb erforderlichen Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung), den Einrichtbetrieb, Probebetrieb sowie das An- und Abfahren von Anlagen einschließlich der bei Dienstleistungen verwendeten Anlagen und Einrichtungen, sowie den Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen;
- technische und organisatorische Änderungen einschließlich Erweiterung oder Erneuerung;
- Außerbetriebnahme und Beseitigung von Einrichtungen und Anlagen sowie Beseitigung von Arbeitsstoffen.
3.3 Ermittlung von Gefährdungen; Bewertung von Risiken
Die Organisation entwickelt Verfahren zur Ermittlung der von Arbeiten, Abläufen und Prozessen ausgehenden Gefahren und der aus diesen Gefahren ggf. resultierenden Gefährdungen und Risiken unter dem Gesichtspunkt von Arbeitsschutz und Anlagensicherheit. Diese Verfahren schließen erforderlichenfalls auch die Bewertung der Risiken ein.
Bei der Risikoermittlung und -bewertung sind die vernünftigerweise nicht auszuschließenden Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte, beispielsweise Nachbarn und sonstige Betroffene, sowohl im bestimmungsgemäßen als auch im gestörten Betrieb, die zu erwartende Dauer der Gefährdung bzw. Beeinträchtigung, das Schadensausmaß wie auch die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Möglichkeit der Entdeckung und Beseitigung vor Eintritt eines Schadensfalles abzuschätzen und zu berücksichtigen. Für die Risikoermittlung und -bewertung kann auf die Prüflisten für System- und Complianceaudits (siehe Teil E: Anleitung für das interne Audit) wie auch auf die zahlreichen Anleitungen zur Durchführung von Gefährdungsanalysen zurückgegriffen werden.
3.4 Minimierung von Gefahren, Gefährdungen und Risiken
Die Organisation entwickelt Verfahren zur Festlegung und nachhaltig wirksamen Durchführung von Maßnahmen für die Verhütung und Begrenzung von Gefahren und Gefä...