5.1 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Die Organisation setzt alle inhaltlichen Forderungen von OHRIS in ihrem betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystem um. Die erfolgreiche Anwendung der dafür festgelegten Verfahren bewirkt dort einen systematischen, nachhaltig wirkenden und kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Bereich Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, wo Verbesserungen möglich sind.
In diesen Verfahren werden insbesondere berücksichtigt:
- die Ziele für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit;
- die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und die damit verbundenen Risiken;
- die Ergebnisse der Überprüfung und Überwachung;
- die Ergebnisse der Untersuchungen von arbeitsbedingten Unfällen, Erkrankungen, Vorfällen/Beinaheunfällen und Gesundheitsbeeinträchtigungen;
- die Ergebnisse und Empfehlungen aus den Audits;
- die Ergebnisse der Bewertung durch die oberste Leitung;
- die Verbesserungsvorschläge der Beschäftigten sowie der innerbetrieblichen Ausschüsse und Arbeitsgruppen;
- Änderungen in den öffentlich-rechtlichen und weiteren Verpflichtungen;
- Ergebnisse von Aktionsprogrammen.
Die wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Verbesserungsprozess ist die aktive Mitwirkung der Führungskräfte und aller weiteren Beschäftigten bei der Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Organisation.
Die Einhaltung der durch das Arbeitsschutz-Managementsystem umgesetzten Forderungen von OHRIS wird durch die Regelkreise "Überprüfung und Überwachung"(siehe Teil B: Nr. 4.2), "Interne Audits" (s. Teil B: Nr. 4.3) und "Bewertung des Managementsystems" (siehe Teil B: Nr. 4.4) sichergestellt.
Darüber hinaus entsprechen sämtliche im Arbeitsschutz-Managementsystem definierten Prozesse, Verfahren und Arbeitsabläufe dem Prinzip des "Deming-Kreises", der Abläufe in die Phasen "Planen – Ausführen – Überprüfen – Verbessern" (PDCA-Prinzip: plan – do – check – act) unterteilt. So wird bereits in den Prozessen, Verfahren und Arbeitsabläufen ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess bewirkt. Über die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen (s. Nr. 5.2) wirken sich Verbesserungen auf alle Elemente und Inhalte des Arbeitsschutz-Managementsystems aus.
5.2 Korrekturmaßnahmen
Die Organisation analysiert die Ursachen für Abweichungen von Soll-Vorgaben, bewertet diese Abweichungen, sofern geboten auch unter Einsatz statistischer Verfahren, entwickelt Alternativen, führt erforderlichenfalls Korrekturmaßnahmen durch und verfolgt deren Wirkung. Soweit es nach der Art des Betriebes erforderlich ist, werden dazu geeignete Verfahren festgelegt. Die Korrekturmaßnahmen werden entsprechend Teil B: Nr. 2.9 dokumentiert. Aus diesen Aufzeichnungen sind Schwerpunkte und Themen für die Überprüfung und Überwachung (vgl. Teil B: Nr. 4.2) sowie für den Bereich Planung und Umsetzung (vgl. Teil B: Nr. 3) zu entwickeln.
Korrekturmaßnahmen sind immer dann durchzuführen, wenn Abweichungen von Soll-Vorgaben festgestellt werden. Grundlage für die Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen sind vor allem die Ergebnisse aus der erstmaligen Bestandsaufnahme, der kontinuierlichen Überprüfung und Überwachung, den Verfahren zur aktiven Einbindung der Beschäftigten (z. B. betriebliches Vorschlags- und Meldewesen, Sicherheits- oder Gesundheitszirkeln o. ä.), der internen Auditierung und der Bewertung des betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystems durch die oberste Leitung sowie die Forderungen der Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherungsträger.
Festgestellte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen oder weiteren Verpflichtungen sowie von der Politik und Strategie zu Arbeitsschutz und Anlagensicherheit und den daraus abgeleiteten Vorgaben sind mit dem Ziel der weiteren Verbesserung zu korrigieren; dies gilt insbesondere für Verhaltensfehler, Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeitsbedingte Erkrankungen, gesundheitliche Belastungen und Beeinträchtigungen, Betriebsstörungen, Schadensfälle, Grenzwertüberschreitungen oder für das Auftreten von Gefahrstellen. Diese Abweichungen haben häufig mehrere Ursachen, deren sorgfältige Analyse ihre Wiederholung an ähnlichen Arbeitsplätzen oder in vergleichbaren Anlagen vermeiden hilft.
Statistische Verfahren ermöglichen eine nachvollziehbare Verarbeitung der im Rahmen der Auswertung von Arbeitsunfällen, Betriebsstörungen, Grenzwertüberschreitungen, Beinahe-Unfällen, gesundheitlichen Belastungen und Beeinträchtigungen gesammelten Daten (s. auch Teil B: 4.2: Indikatoren und Kennzahlen). Auf diese Weise ist es möglich, den Nutzen des betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystems abzuschätzen und erzielte Verbesserungen darzustellen. Sie erleichtern das Auffinden und Bewerten von Gefährdungsschwerpunkten im Unternehmen und die Entwicklung von Präventions- und Verbesserungsmaßnahmen.
5.3 Aktionsprogramme
Um die Ziele der Organisation auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit bei den Beschäftigten zu vertiefen und die Beachtung dieser Ziele beim Handeln der Beschäftigten einschließlich der Führungskräfte zu gewährleisten, die Beschäftigten zur aktiven Teilnahme am A...