|
Check |
OK |
Bemerkungen |
1) |
Wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung alle vorhersehbaren Aufgaben und Arbeitsabläufe berücksichtigt, z. B. Instandhaltung, Prüfung, Reinigung? |
|
|
2) |
Werden Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mind. jährlich unterwiesen zu
- individueller Einstellung von Arbeitsmitteln und Mobiliar?
- Fußstütze und, Vorlagenhalter, falls verwendet?
- Anordnung der Arbeitsmittel?
- Wechselnder Körperhaltung?
- ggf. betrieblichen Regelungen zum Unterbrechen der Tätigkeit?
- Informationen zur ortsveränderlichen Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten?
- Nutzung des Telearbeitsplatzes, wenn dieser vom Arbeitsplatz im Betrieb abweicht?
- elektromagnetischen Feldern?
|
|
|
3) |
Werden auftretende elektromagnetische Felder bewertet, wenn Beschäftigte z. B. einen Herzschrittmacher tragen (s. TREMF NF und TREMF HF)? |
|
|
4) |
Ist der Bildschirmarbeitsplatz so eingerichtet und wird er so betrieben, dass Sicherheit und Schutz der Gesundheit gewährleistet sind, d. h.
- den Aufgaben angemessen?
- auf die Fähigkeiten, z. B. Sehvermögen, abgestimmt?
- auf Körpermerkmale, z. B. Größe oder Körperkraft, abgestimmt?
|
|
|
5) |
Entsprechen Bildschirmarbeitsplatz, Arbeitsmittel sowie Bildschirmgeräte (Funktionseinheiten aus Bildschirm, Rechner und Software) ergonomischen Grundsätzen (Referenzsitzhaltung gem. Abb. 8 ASR A6)? Anpassungen des Arbeitsplatzes nach ASR A6:
- Oberarme hängen locker herab, Unterarme bilden eine waagerechte Linie zur Tastatur (90 Grad oder mehr).
- Ober- und Unterschenkel bilden einen Winkel von 90 Grad oder mehr.
- Füße stehen ganzflächig auf dem Boden.
- Der Abstand zwischen Augen und Bildschirm beträgt mind. 50 cm.
- Der Bildschirm soll mit einem leicht nach unten gerichteten Blick betrachtet werden können.
|
|
|
6) |
Wird die Tätigkeit am Bildschirmgerät regelmäßig unterbrochen, z. B. durch andere, nicht bildschirmbezogene Tätigkeiten oder kurze Erholungszeiten? In der Praxis bewährte Erholungszeiten (ASR A6): 5 Minuten pro Stunde ununterbrochener Bildschirmarbeit |
|
|
7) |
Steht ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen zur Verfügung, d. h. freie Bewegungsfläche unmittelbar vor der Arbeitsfläche von mind. 1,5 qm, Beinraum mind. 85 cm breit? ASR A1.2:
- Raumgröße: mind. 8 qm
- Bewegungsfläche: mind. 1 m tief bzw. breit
- Lichte Höhe in Abhängigkeit von der Grundfläche: ab 2,50 m
|
|
|
8) |
Werden Mindestanforderungen nach ASR A6 an den Beinraum (Abb. 6) bzw. für den Fuß- und Knieraum (Abb. 7) eingehalten? |
|
|
9) |
Sind Bildschirmgeräte so aufgestellt und werden sie so betrieben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind? Tipp: Bildschirm mit Blickrichtung parallel zum Fenster bzw. zwischen mehreren, nach unten abstrahlenden Leuchtenreihen aufstellen. |
|
|
10) |
Haben Arbeitstische oder Arbeitsflächen, Schränke sowie Unterlagen eine reflexionsarme (matte) Oberfläche? |
|
|
11) |
Ist gewährleistet, dass Flächen von Arbeitsmitteln keine unzuträgliche Wärmeableitung (durch z. B. Glas, Metall) zulassen? |
|
|
12) |
Sind Arbeitstische so aufgestellt, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind? |
|
|
13) |
Sind Arbeitsflächen entsprechend der Arbeitsaufgabe so bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist, d. h. für Büroarbeitmind. 160 cm x 80 cm (Verringerung auf 120 cm möglich)? Die Tischhöhe sollte individuell angepasst werden können. |
|
|
14) |
Ermöglicht die Arbeitsfläche vor der Tastatur ein Auflegen der Handballen? Tipp: Die Tastatur soll 10 bis 15 cm von der Tischkante entfernt sein. |
|
|
15) |
Werden auf Wunsch eine Fußstütze und ein Vorlagenhalter (z. B. Manuskripthalter) zur Verfügung gestellt, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann? |
|
|
16) |
Kann die Neigung des Vorlagenhalters entsprechend der Bildschirmneigung eingestellt werden? |
|
|
17) |
Ist der Vorlagenhalter unmittelbar neben dem Bildschirm mit gleichem Sehabstand, gleicher Höhe und Neigung positioniert? |
|
|
18) |
Haben Fußstützen folgende Eigenschaften:
- Aufstellfläche für die Füße mind. 45 cm breit und 35 cm tief?
- In der Höhe verstellbar: höchstens 50 mm und bis mind. 110 mm verstellbar (empfohlen: mind. 150 mm), stufenlos oder in Schritten von maximal 15 mm?
- In der Neigung verstellbar: mind. zwischen 5 Grad und 15 Grad stufenlos oder mind. in drei Stufen verstellbar?
|
|
|
19) |
Haben Arbeitsstühle für Büroarbeit folgende Eigenschaften:
- Gepolsterte atmungsaktive Sitzfläche und Rückenlehne?
- Sitzfläche ausreichend groß, d. h. Oberschenkel liegen auf, Kniekehlen bleiben frei?
- Oberteil drehbar und stufenlos höhenverstellbar?
- Rückenlehne neigbar, unterstützend für Wirbelsäule und an Benutzergewicht anpassbar?
- Untergestell stabil und standsicher (5 Rollen gelten als standsicher)?
- Körpergewicht wird beim Hinsetzen federnd abgefan...
|