(1) Für das Arbeiten mit erkrankten oder krankheitsverdächtigen Tieren, wobei grundsätzlich immer von Zoonosen auszugehen ist, müssen ergänzende Schutzmaßnahmen vorgehalten und ergriffen werden, z. B. Einmalschutzkleidung, Händedesinfektionsmittel.
(2) Hinweise auf Infektionskrankheiten der Tiere können sein: plötzliches Versterben, Fieber, Appetitlosigkeit (insbesondere mehrere gleichartige Fälle). Solche Fälle sollten mit Unterstützung von Tierärzten, Veterinärpathologen und Mikrobiologen abgeklärt werden.
(3) Zur Abschätzung der Bedeutung einzelner Infektionserreger und damit verbundener zusätzlicher Schutzmaßnahmen ist die epidemiologische Situation im Einzugsbereich zu betrachten. Zur Informationsbeschaffung ist die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Veterinäramt, Gesundheitsamt oder Tierarzt notwendig.
(4) Da die Händedesinfektion Infektionserreger effektiver verringert als das Händewaschen müssen die Hände, insbesondere nach Kontakt mit erkrankten Tieren, deren Schleimhäuten, Ausscheidungen oder deren Milch, zum eigenen Schutz desinfiziert werden. Dies gilt auch, wenn Einmalhandschuhe getragen werden, da solche auch defekt sein können und beim Ausziehen häufig eine Kontamination der Hände stattfindet. Dies sollte z. B. nach dem Einsammeln verendeter Tiere erfolgen oder nach geburtshilflichen Tätigkeiten.
(5) Vorrichtungen und Mittel zum Reinigen und ggf. Desinfizieren der Stiefel – vor Betreten bzw. nach Verlassen des Stalls – sind zu benutzen. Dies dient in erster Linie dem Tierschutz, verhindert aber auch das Verschleppen von Biostoffen und Allergenen in Privatbereiche, wie Autos und Wohnungen.
(6) Tierkadaver und kontaminierte Tierprodukte sind so zu lagern, zu transportieren und zu entsorgen, dass ein Kontakt und eine Verschleppung von Biostoffen vermieden werden (z. B. in verschließbaren, gekennzeichneten Behältern, s.a. "Tierisches Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" [36]).
(7) Einstreu, Futtermittel oder andere organische Produkte sind so zu lagern, dass einem Verschimmeln bzw. einer bakteriellen Kontamination vorgebeugt wird. Verschimmelte Einstreumaterialien, Futtermittel oder andere organische Materialien dürfen nicht mehr verwendet werden und sind unter geringer Aerosolbildung zu entsorgen.
(8) Beim Umgang mit Futtermitteln ist die Aufwirbelung von Stäuben und Bioaerosolen durch geeignete Arbeitsverfahren zu reduzieren, z. B. durch Binden von Trockenfutter mit Flüssigkeit und Reduzierung von Schütt- und Fallhöhen.
(9) Das Einfangen oder Sicherstellen von Tieren kann mit einer erhöhten Gefährdung verbunden sein. Um Verletzungen durch Tiere zu vermeiden, können geeignete Maßnahmen z. B. sein:
1. |
speziell qualifiziertes Personal einsetzen, |
2. |
Arbeiten mindestens zu zweit durchführen, |
3. |
geeignete Fanggeräte verwenden, |
4. |
ausreichend und geeignete Abwehrgeräte mitführen, |
5. |
speziell gegen Tierbisse oder -stiche geeignete persönliche Schutzausrüstung benutzen, |
6. |
Eigensicherung bei allen Tätigkeiten mit Tierkontakt vorrangig beachten. |
(10) In Ställen, Gehegen, diesen vorgelagerten Räumen (z. B. Schleusenbereich oder Bediengang), Tierhäusern und Auslaufflächen darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. Dies gilt auch für die Futterküchen.
(11) Die Mitnahme von Handaufzuchten in den häuslichen Wohnbereich darf nur auf wenige Ausnahmefälle beschränkt sein. Voraussetzung ist eine Risikobeurteilung im Vorfeld. In die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind neben den Mitarbeitern auch die Familienangehörigen mit einzubeziehen.
(12) Schädlinge, wie z. B. Nager können Infektionserreger übertragen. Es sind daher geeignete Schädlingskontroll-Maßnahmen (Schädlingsmonitoring) einzuführen, damit die Anwesenheit von Schädlingen zeitnah erkannt wird. Bei einem vorhandenen Befall sind wirksame Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen zu ergreifen.
Tabelle 2
Ergänzende Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Tieren
Tätigkeit: Umgang mit Tieren, deren Ausscheidungen |
Erkrankung / Auslöser |
gefahrbringende Faktoren |
Schutzmaßnahmen |
Vögel, Säugetiere, Reptilien |
Salmonellose/Arten der Gattung Salmonella |
- Aufnahme über Mund und Schleimhaut nach Kontakt mit Sekreten und Ausscheidungen
|
- Hand-Gesicht-Kontakt meiden
|
Wassergeflügel, Affen, Mäuse |
Campylobacteriose/Campylobacter jejuni |
- Aufnahme vorwiegend über den Mund
|
- Hand-Gesicht-Kontakt meiden
|
Rinder, Wildtiere |
Tuberkulose/Mycobacterium-tuberculosis-Komplex |
- Aufnahme über die Atemwege
- Aufnahme über Mund und Schleimhaut nach direktem Kontakt mit kranken oder krankheitsverdächtigen Tieren
|
- Schutzanzug
- Schutzhandschuhe mit langen Stulpen
- Atemschutz FFP3
|
Rinder, Schafe, Pferde, Damwild, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen |
Trichophytie (Rinder-, Kälberflechte)/Trichophyton spp. |
- Aufnahme über Hautkontakt
- Achtung: Tiere sind oft symptomlos, trotzdem ist eine Übertragung möglich, Reinigung von Stall und Arbeitsmitteln, z. B. automatische Bürsten, Striegel
|
- Hände- und Flächendesinfektion
- körperbedeckende Arbeitskleidung mit Kopfbedeckung
- Schutzhandschuhe mit langen Stulpen
|
Rinder, Sc... |