(1) Können hautgefährdende oder hautresorptive Stoffe in Form von Staub, Spritzern, Dämpfen, Gasen oder Ähnlichem freigesetzt und der Hautkontakt auf Kopf, Rumpf, Arme, Beine oder Füße der Beschäftigten nicht vermieden werden, hat der Arbeitgeber geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) oder Hautschutzmittel auszuwählen und in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.
(2) Hinweise zum Schutz der Augen vor Chemikalien enthält die DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz".
(3) Die Auswahl geeigneter Chemikalienschutzkleidung erfolgt anhand von sechs Typen (definiert gemäß harmonisierter Normen nach Verordnung (EU) Nr. 2016/425) entsprechend Tabelle 4.
1. |
Die Chemikalienschutzkleidung ist entsprechend der Arten der möglichen Exposition auszuwählen. Sind mehrere Expositionen möglich, muss die Chemikalienschutzkleidung gegen alle Expositionen schützen. In diesen Fällen muss die Kleidung mit mehreren Typen gekennzeichnet sein. Für Pflanzenschutzmittel (PSM) und mikrobielle Risiken gibt es spezielle Schutzanzüge (Infektionsschutz erkennbar am "B" für "biologische Risiken" hinter der Typnummer). |
2. |
Die unterschiedlichen Typprüfungen sind am Etikett erkennbar. Das Material unterscheidet sich in der Verarbeitung (z. B. doppelte und/oder überklebte Nähte, Daumenschlaufen, Kapuze, Kinnschutz usw.). Deshalb kann ein höherwertiger Schutzanzug die einfacheren Typen einschließen (d. h. ein Typ 3-Anzug kann auch Schutz gemäß Typ 4, 5 und 6 bieten). |
3. |
Bei der Verwendung von Chemikalienschutzkleidung, die nur Teile des Körpers schützt (Teilkörperschutzkleidung) ist darauf zu achten, dass alle potentiell exponierten Körperstellen geschützt sind. So sind Chemikalienschutz-Schürzen nur dann zu wählen, wenn der Kontakt mit dem Gefahrstoff nur Brust, Bauch und die Oberschenkel betrifft. Tabelle 4: Überblick über Typen von Chemikalienschutzkleidung und der Schutzkleidung gegen Pflanzenschutzmittel
Typ/Stufe |
Norm |
Titel der Norm |
Typ 6 |
DIN EN 13034:2009-08 |
Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6]) |
Typ 5 |
DIN EN ISO 13982-1:2011-02 |
Schutzkleidung gegen feste Partikeln – Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5) |
Typ 4 |
DIN EN 14605:2009-08: |
Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren (Typen PB [3] und PB [4]) |
Typ 3 |
DIN EN 14605:2009-08: |
Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren (Typen PB [3] und PB [4]) |
Typ 2 |
Norm zurückgezogen |
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Typ 1 |
DIN EN 943-1:2019-06 |
Schutzkleidung gegen gefährliche feste, flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel – Teil 1: Leistungsanforderungen für Typ 1 (gasdichte) Chemikalienschutzkleidung |
Typ 1 ET |
DIN EN 943-2:2019-06 |
Schutzkleidung gegen gefährliche feste, flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel – Teil 2: Leistungsanforderungen für Typ1 (gasdichte) Chemikalienschutzkleidung für Notfallteams (ET) |
Stufe C3 |
DIN EN ISO 27065:2020-05 |
Schutzkleidung – Leistungsanforderungen an Schutzkleidung für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln sowie Personen für Nachfolgearbeiten |
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(4) Chemikalienschutzkleidung darf nur solange getragen werden, wie ihre Funktion sichergestellt ist und sie den Benutzer oder die Benutzerin schützt. Sobald Löcher oder Risse festgestellt werden, muss ein Austausch vorgenommen werden. Bei einer Kontamination der Chemikalienschutzkleidung muss diese ausgetauscht oder in Rücksprache mit dem Hersteller geklärt werden, ob eine Dekontamination vorgenommen werden kann. Dies gilt auch für Chemikalienschutzkleidung, die für den begrenzten Mehrfacheinsatz ausgelegt ist. Allgemeine Hinweise zur Benutzung von Chemikalienschutzkleidung, wie das richtige An- und Ausziehen, finden sich in der DGUV Information 212-019. Spezifische Informationen zu Chemikalienschutzkleidung sind den Herstellerinformationen zu entnehmen.
(5) Wird Chemikalienschutzkleidung in Kombination mit Atemschutzgeräten getragen, ist mit einer Erhöhung der Beanspruchung der atemschutzgerätetragenden Person zu rechnen. Dies kann die Gebrauchsdauer für die Nutzung des Atemschutzgerätes begrenzen (siehe DGUV Regel 112-190).
(6) Als Schutzschuhe und -stiefel gegen Chemikalien hat der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nur solche zu wählen, die gemäß DIN E...