3.1 Bewertungsindices

 

(1) Bewertungsindex IMAK ist der Summenwert der Schadstoffindices Ii der Stoffe mit MAK-Werten, wobei der Einzelindex Ii der Quotient aus der für den einzelnen Schadstoff festgestellten Konzentration Ci in der Luft am Arbeitsplatz und dem zugehörigen MAK-Wert ist:

C1, C2, ... CN sind die über die gleiche Arbeitsschicht gemittelten Durchschnittskonzentrationen (Schichtmittelwert im Sinne der Definition des MAK-Wertes nach TRGS 900) der Stoffe I = 1, 2, ... N mit MAK-Wert. MAK1, MAK2, ... MAKN sind die zugehörigen MAK-Werte.

Für den Bewertungsindex ITRKgilt Entsprechendes:

C1, C2, CM sind die über die gleiche Arbeitsschicht gemittelten Durchschnittskonzentrationen (Schichtmittelwert im Sinne der Definition des TRK-Wertes nach TRGS 102) der Stoffe j = 1, 2, ... M mit TRK-Wert. TRK1, TRK2, ... TRKM sind die zugehörigen TRK-Werte.

 

(2) Schichtmittelwerte werden nach TRGS 402 ermittelt. Hierbei sind die Kurzzeitwertanforderungen für die einzelnen Stoffe einzuhalten.

3.2 Beurteilung

Als Grenzwerte für Stoffgemische gelten Bewertungsindices von IMAK = 1 und ITRK = 1. Ein Grenzwert ist eingehalten. wenn der Bewertungsindex I kleiner oder gleich 1 ist; er ist überschritten, wenn der Bewertungsindex I größer 1 ist.

3.3 Vereinfachtes Bewertungsverfahren anhand von Leitkomponenten

Bei Kontrollmessungen im Sinne der TRGS 402 kann anstatt der Erfassung aller Stoffe eines Stoffgemisches entsprechend Nummer 2 Abs. 1 und Nummer 3.1 eine auf Leitkomponenten reduzierte Erfassung vorgenommen werden, wenn die Konzentrationsverhältnisse der Komponenten in der Luft untereinander gleichbleibend sind. Voraussetzung ist ausreichendes Vorwissen auf der Grundlage von Arbeitsbereichsanalysen im Sinne der TRGS 402, das sich auf Messungen der Konzentration der Komponenten gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz stützt.

Die Festlegung der Leitkomponenten erfolgt unter Mitwirkung aller im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Stellen. Kriterien für die Auswahl einer oder mehrerer Leitkomponente(n) sind die Toxizität der bei der Arbeitsbereichsanalyse ermittelten Einzelstoffe, ihre Konzentrationsanteile in der Luft sowie ihre analytische Erfaßbarkeit. Der Grenzwert für den aus einer bzw. mehreren Leitkomponente(n) ermittelten Bewertungsindex berechnet sich aus den Ergebnissen der bei der Arbeitsbereichsanalyse gewonnenen Erkenntnisse entsprechend den Anteilen der Leitkomponenten des Stoffgemisches in der Luft.

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