(1) Ist eine Gefährdung der Beschäftigten trotz Ausschöpfung technischer und organisatorischer Maßnahmen möglich, so hat der Arbeitgeber geeignete, persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.

 

(2) Atemschutz: Zum Schutz vor Isocyanaten sollen bevorzugt gebläseunterstützte Atemschutzfiltergeräte eingesetzt werden. Diese Geräte erfordern keine Überwindung des Atemwiderstands, so dass sie einen größeren Tragekomfort bieten als normale Filtermasken. Als zweite Wahl können Voll- oder Halbmasken mit Filter eingesetzt werden. Bei beiden Systemen lassen sich Filter gegen organische Dämpfe und Gase oder Kombinationsfilter einsetzen, die bei Aerosolen oder Stäuben zusätzlich gegen Partikel wirksam sind. Bei der Auswahl der Filter ist die mögliche Exposition gegen weitere Stoffe und ihre Konzentration zu berücksichtigen. Treibmittel wie Pentan erfordern einen AX-Filter für Leichtsieder. Filter müssen spätestens nach Ablauf der vorgesehenen Tragezeit ersetzt werden. Belastender Atemschutz darf keine Dauermaßnahme sein.

 

(3) Bei hohen Gefährdungen kann es notwendig sein, umluftunabhängige Atemschutzgeräte (Pressluftflaschen oder Druckluft-Schlauchgeräte[1]) einzusetzen, da diese ein besonders hohes Schutzniveau bieten. Zur eigentlichen Zuführung der Luft an der Person sollten Vollmasken oder bei Überdrucksystemen Hauben mit Visier eingesetzt werden, die das Einatmen von Nebenluft wirksam verhindern [13].

 

(4) Augen- und Gesichtsschutz: Chemikalienschutzbrillen bieten einen einfachen, Helme mit Gesichtsschild einen erweiterten Schutz vor gelegentlichen Spritzern. Bei höherem Risiko wie bei Wartungsarbeiten an Druckgefäßen und Spritzapplikationen bieten Frischlufthauben oder Vollmasken den besten Schutz.

 

(5) Körperschutz: Ist mit Spritzern, auslaufenden Flüssigkeiten oder Sprühnebel zu rechnen, hat der Arbeitgeber geeigneten Körperschutz zur Verfügung zu stellen. Chemikalienschürzen bieten einen einfachen Schutz, leichte Schutzanzüge (Overalls) einen erweiterten Schutz. Kontaminierte Arbeitskleidung ist zu wechseln, bei Durchdringung der Kleidung sofort.

 

(6) Hand- und Hautschutz: Liegen keine konkreten Hinweise für die notwendigen Schutzhandschuhe vor, so müssen diese gemäß TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt" selbst ermittelt werden[2]. Aufgrund der Tätigkeitsmerkmale und der Gefährdung können auch Schutzhandschuh-Hersteller Empfehlungen für geeignete Schutzhandschuhe abgeben.

 

(7) Bei der Auswahl der Schutzhandschuhe sind die mechanische und thermische Belastung, die Dauer der Einwirkung und die Möglichkeit der Benetzung zu berücksichtigen. Die Durchbruchzeit (Permeationszeit) in Minuten kann den Informationen der Hersteller der Schutzhandschuhe entnommen werden. Empfohlen wird, die Schutzhandschuhe nur für ein Drittel der angegebenen Durchbruchzeit zu tragen.

 

1.

Für Tätigkeiten mit festen PU-Produkten reichen in der Regel beschichtete Baumwollhandschuhe,

 

2.

Pulverstäube, nicht ausgehärtete Schäume und flüssige Produkte: Bei Tätigkeiten mit PUR-Systemen (Reaktionsgemisch) ist nicht die Durchbruchszeit, sondern die Reaktivität der Produkte und die mechanische Belastung bei der PUR-Bildung der wesentliche Parameter für die Beständigkeit der Schutzhandschuhe. Der Schutzhandschuh wird an den Stellen angegriffen, an denen die Polyurethane auf dem Handschuh härten, so dass die Schutzschicht brechen oder reißen kann. Bei Tätigkeiten mit Isocyanaten können Handschuhe, deren Durchbruchszeit unter einer Stunde liegt, verwendet werden, wenn nur gelegentlich Spritzer auftreten oder nur mit kurzzeitigem Hautkontakt zu rechnen ist und die Handschuhe nach Benetzung unmittelbar gewechselt werden. Handschuhe mit Durchbruchszeiten über 480 Minuten müssen, wenn sie mit Isocyanaten benetzt wurden, nach Schichtende entsorgt werden,

 

3.

Bei lösemittelhaltigen Systemen hängt die Handschuhauswahl wesentlich von der Art des Lösemittels ab,

 

4.

Bei der Herstellung und Verarbeitung heißer PU-Produkte sind thermisch beständige Arbeitshandschuhe zu verwenden (z. B. Lederhandschuhe beim Entnehmen heißer PU-Formteile).

 

(8) Bei Arbeitsende und vor Pausen sind die Hände gründlich zu reinigen. Eine ausreichende Hautpflege der Mitarbeiter ist sicher zu stellen. Bei vorgeschädigter oder krankhaft veränderter Haut sollte generell ein Betriebsarzt aufgesucht werden.

[1] Dies sind Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 14593 oder DIN EN 14594. Technische Druckluft muss aufbereitet werden, um als Atemluft eingesetzt werden zu können.
[2] Siehe TRGS 401 Abschnitt 5.5.2 in Verbindung mit den Anhängen 2 und 6, DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe" sowie GESTIS-Stoffdatenbank (gestis.dguv.de).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge