(1) Bei Desinfektionen von Labors, Tierräumen oder Sicherheitswerkbänken in Bereichen, in denen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchgeführt werden, ist an die einzusetzenden bioziden Agenzien ein hohes Maß an Wirkeffizienz zu stellen. Gleiches gilt für die Desinfektion von Reinräumen oder Teilen davon. Zum Einsatz kommen hierbei neben Formaldehyd Wasserstoffperoxid und Peressigsäure. Die Auswahl des bioziden Agens und die Häufigkeit einer Raumbegasung richten sich nach der Mikroorganismenart und -belastung. Unter diese TRGS fallen jedoch nur Tätigkeiten bei Raumbegasungen mit Formaldehyd.
(2) In der Regel wird der Raumdesinfektion eine Scheuer-Wischdesinfektion zugänglicher Flächen vorgeschaltet. Hierbei sind auch die Zu- und Abluftanlagen für die eigentliche Desinfektion vorzubereiten. Bei allen Desinfektionsstufen ist darauf zu achten, dass eine geschlossene Oberflächenbildung erfolgt, damit sämtliche kontaminierten Flächen vom Desinfektionsmittel erreicht werden, um den Erfolg der Maßnahme zu sichern.
(3) Teile von Reinräumen oder Sicherheitswerkbänke können mit dem bioziden Agens unter einer gasdichten Folie (DIN 53536-A) begast werden. Die Folien-Abdichtung ist zu überprüfen, die hinreichende Gasdichtigkeit des mit Folie eingehüllten Raumteiles muss gewährleistet sein. Durch raumlufttechnische Anlagen und Versorgungsschächte verbundene Räume sind gegen unbefugte Nutzung zu sperren.
(4) Der für die Desinfektion benötigte Formaldehyd wird durch Verdampfen aus einer definierten Wirkstofflösung freigesetzt. Ein Ventilator oder eine Umluftanlage mit hohen Umwälzraten sorgen für eine homogene Verteilung des Desinfektionsmittels. Um eine wirksame Konzentration von 5 g Formaldehyd je m³ Raumluft zu erreichen, müssen 50 ml einer zwölfprozentigen Formaldehydlösung verdampft oder vernebelt werden. Die Einwirkzeit beträgt sechs Stunden. Kurzzeitige Gefährdungsmomente für die Beschäftigten bestehen auch beim Dosieren und Einfüllen der Formaldehydlösung. Bei dieser Tätigkeit sind geeignete persönliche Schutzausrüstungen gemäß Nummer 5.5.3 zu verwenden. Während der Ausbringungs- und Einwirkzeit sind angrenzende Räume bzw. Bereiche messtechnisch zu überwachen.
(5) Die chemische Bindung von Formaldehyd durch Ammoniak nach der Einwirkzeit ist in der Regel wegen der Materialbeschaffenheit der oftmals empfindlichen Einbauten und Gerätschaften nicht möglich. Daher muss der eingesetzte Formaldehyd nach örtlichen Gegebenheiten aus dem begasten Bereich entfernt werden. Für den Lüftungsvorgang werden raumlufttechnische Anlagen verwendet. Stehen diese Anlagen nicht zur Verfügung, muss die Lüftung mittels hierfür speziell vorbereiteter Geräte durch das Begasungspersonal eingeleitet werden. Ist das Bedienen der Lüftungsanlagen durch Steuerungstechnik von außen nicht möglich und muss der begaste Bereich kurzzeitig für eine notwendige Tätigkeit (z. B. Einschaltung eines Gebläses) betreten werden, ist mindestens das Tragen von Atemschutz nach Nummer 5.5.3 Absatz 2 und geeigneter Schutzhandschuhe nach Nummer 5.5.3 Absatz 3 erforderlich.
(6) Bevor desinfizierte Räume für weitere Tätigkeiten genutzt werden, müssen sie gemäß Nummer 5.6.2 Absatz 1 vom Desinfektionsleiter freigegeben werden.