(1) Die folgenden Ausführungen sollen insbesondere Arbeitgebern Abwägungsgründe für den betrieblichen Einsatz von Substitutionslösungen an die Hand geben (siehe Abschnitt 5.4 der TRGS 600). Die Prüfung erfolgt, wenn festgestellt wurde, dass die möglichen Änderungen

 

1.

die stoffliche Gefährdung tatsächlich verringern (siehe Abschnitt 5.3 der TRGS 600) und

 

2.

technisch geeignet sind (siehe Abschnitt 5.2 der TRGS 600).

 

(2) In der folgenden Tabelle 6 werden einschlägige betriebliche Faktoren (mit beispielhaft genannten Unterpunkten) dargestellt, die durch den Einsatz von Ersatzstoffen und Ersatzverfahren beeinflusst werden können.

 

(3) Kosten werden bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung nach variablen und fixen Kosten unterschieden. Die Tabelle gibt dem Anwender Hinweise, welche Kosten ggf. durch die Substitutionslösung beeinflusst werden.

 

(4) Die Zuordnung der Kostenblöcke zum variablen bzw. fixen Anteil ist dabei wesentlich von der Organisation des Unternehmens abhängig und muss entsprechend individuell angepasst werden.

 

(5) Neben den Kosten enthält die Tabelle weitere Faktoren, die kostenmäßig schwer zu erfassen sind, für langfristig wirksame Entscheidungen aber sehr wohl relevant sein können.

 

(6) Die dargestellten Einflussfaktoren können auf alle Arten von Substitutionslösungen angewendet werden, das heißt, für den Einsatz

 

1.

von Ersatzstoffen oder

 

2.

die Anwendung von Ersatzverfahren.

 

(7) In den meisten Fällen ist es ausreichend, die Einflussfaktoren qualitativ zu beschreiben (positiver Einfluss/kein Einfluss/negativer Einfluss). Wichtig ist, dass alle zutreffenden Faktoren betrachtet und die zutreffenden Unterpunkte ausgewählt und dokumentiert werden, auch wenn sie sich im konkreten Fall als nicht relevant erweisen oder wenn sich keine Veränderung des Faktors ergibt. Ein Vergleich ausgewählter einzelner Kosten (z. B. Preis des aktuell verwendeten Stoffes gegen Preis des Ersatzstoffes) ist im Allgemeinen nicht ausreichend.

 

(8) Auf Grund einer qualitativen Beschreibung der Einflussfaktoren lässt sich in vielen Fällen schon eine eindeutige Entscheidung treffen, anderenfalls sollten einzelne oder mehrere der Faktoren genauer untersucht werden.

 

(9) Wird keiner der Einflussfaktoren zum Negativen verändert, ist der Vorteil der Substitutionslösung offensichtlich. Die Änderungen sind unverzüglich in die Wege zu leiten.

 

(10) Auch, wenn einzelne Einflussfaktoren negativ beeinflusst werden, kann die Substitutionslösung insgesamt noch vorteilhaft sein. Wird eine Mehrzahl von Faktoren negativ beeinflusst, hängt es von den betrieblichen Randbedingungen ab, welches relative Gewicht den positiv und negativ beeinflussten Faktoren bei der abschließenden Entscheidung beigemessen wird. Starre Beurteilungsregeln können nicht formuliert werden.

 

(11) Höhere Kosten einer Substitutionslösung können nicht automatisch zur Beurteilung "nicht anzuwenden" führen. Insbesondere wenn die zu ersetzenden Stoffe eine hohe Gefährdung auslösen, ist der Verringerung der Gefährdung ein hohes Gewicht beizumessen.

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