(1) Ziel der Schutzmaßnahmen ist die Verhinderung der Entzündung explosionsfähiger Atmosphäre durch das Wirksamwerden einer heißen Oberfläche als Zündquelle. Kommt explosionsfähige Atmosphäre mit heißen Oberflächen (heiße Rohrleitungen, Heizkessel usw.) in Berührung, kann es zu einer Entzündung kommen.
(2) Grundlage der Bewertung ist die nach Norm bestimmte Zündtemperatur der die explosionsfähige Atmosphäre bildenden Stoffe. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zündfähigkeit einer heißen Oberfläche u. a. von der Art und der Konzentration des jeweiligen Stoffes im Gemisch mit Luft, von Größe und Gestalt des heißen Körpers und vom Wandmaterial abhängt. Explosionsfähige Atmosphäre kann z. B. im Inneren größerer erhitzter Räume durch heiße Wände mit deutlich niedrigerer Temperatur als die nach Norm bestimmte Zündtemperatur des Brennstoffs entzündet werden. Zur Entzündung explosionsfähiger Atmosphäre an heißen konvexen Körpern ist eine höhere Wandtemperatur erforderlich; sie nimmt z. B. an Kugeln oder an geraden Rohren mit abnehmendem Durchmesser zu. Die nach Norm bestimmte Zündtemperatur ist für die meisten Fälle der Praxis für die Entzündung an konvexen Körpern eine sichere Grenztemperatur. Beim Vorbeiströmen explosionsfähiger Atmosphäre an erhitzten Oberflächen kann zur Entzündung eine höhere Wandtemperatur erforderlich sein.
(3) Neben betriebsmäßig heißen Oberflächen wie z. B. Heizkörpern, Trockenschränken, Gehäusen von mechanischen oder elektrischen Geräten, Dampfleitungen, Reaktionsapparaten können auch mechanische Vorgänge durch Reibung oder Spanabhebung, z. B. Bohren, Sägen, im Bereich der beanspruchten Oberflächen zu gefährlichen Temperaturen führen. Insbesondere bei Vorhandensein von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre der Explosionsgruppe IIC können auch durch Schlag- und Reibvorgänge, bei denen aufgrund der Werkstoffkombination, z. B. bei Edelstahl mit über 12,5 % Chromanteil, oft keine Funken erzeugt werden, abgetrennte Partikel erhöhter Temperatur oder heiße Oberflächen als Zündquelle wirksam werden. Auch an Arbeitsmitteln, die mechanische Energie in Verlustwärme überführen, d. h. alle Arten von Reibungskupplungen und mechanisch wirkenden Bremsen, z. B. an Fahrzeugen und Zentrifugen, kann es deshalb zu betriebsbedingten heißen Oberflächen kommen. Weiterhin können deshalb drehende Teile in Lagern, Wellendurchführungen, Stopfbuchsen usw. bei ungenügender Schmierung zu Zündquellen werden. Wenn sich Teile in engen Gehäusen drehen, können auch durch Eindringen von Fremdkörpern in den Spalt zwischen drehendem Teil und Gehäuse oder durch Achsverlagerungen Reibvorgänge stattfinden, die unter Umständen schon in kurzer Zeit sehr hohe Oberflächentemperaturen hervorrufen.
(4) Elektromagnetische Strahlung kann durch Absorption zu gefährlicher Temperaturerhöhung z. B. eines Werkstücks oder Reaktionsprodukts führen (beispielsweise bei Strahlungstrocknern), siehe auch Abschnitt 5.9 und 5.10.