Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
In der Norm EN 14183 sind folgende Bauarten geregelt:
- Leitertritt: Aufstieg bis 1 m Höhe mit feststehenden oder zusammenklappbaren, in Gebrauchsstellung ausgesteiften Schenkeln, ein- oder beidseitig besteigbar, mit einer oberen Standfläche, die auch als Sitzfläche dient.
- Treppentritt: einseitig besteigbarer Aufstieg bis 1 m Höhe mit feststehenden Schenkeln, flachem Neigungswinkel (45° bis 60°) und sehr tiefen Stufen (≥ 150 mm).
- Tritthocker: einseitig besteigbarer Aufstieg bis 1 m Höhe mit feststehenden Schenkeln und ausklappbaren oder ausziehbaren Stufen, einseitig besteigbar, mit einer oberen Standfläche, die auch als Sitzfläche dient und gepolstert sein kann.
- Tonnenförmiger Tritt (Rolltritt): Aufstieg bis 0,50 m Höhe, mehrseitig besteigbar mit einer oberen Standfläche, die auch als Sitzfläche dient und gepolstert sein kann.
Der Leitertritt (Abb. 2) gleicht von der Bauart her einer beidseitig besteigbaren Stufenstehleiter nach EN 131. Hinsichtlich der Neigung der Holme und der Stufenabmessungen sind die Schenkel des Leitertrittes mit Ausnahme der obersten Stufen wie bei Stehleitern ausgeführt. Die Schenkel des Trittes können feststehend oder zusammenklappbar sein. Bei den zusammenklappbaren Schenkeln wird durch selbsttätig wirkende druckfeste Verstrebungen zwischen den Schenkeln (Drucksicherungen) erreicht, dass der Tritt beim Besteigen und Verschieben zu einem neuen Einsatzort nicht zusammenklappt.
Abb. 2: Leitertritt
Oft werden auch ähnlich aussehende Stufenstehleitern angeboten, die jedoch nicht druckfest ausgesteift sind. Darüber hinaus weisen sie eine geringere obere Fläche aus, die meist aus 2 Stufenteilen mit einer Tiefe von je etwa 80 mm, insgesamt daher nur etwa 160 mm bestehen. Die Tiefe der oberen Standfläche des Leitertrittes muss jedoch mind. 200 mm betragen, um genügend Platz für die Schuhe zu bieten. Die Benutzung der obersten Stufen einer Stufenstehleiter ist deshalb unzulässig, auch wenn die Steighöhe der Leiter 1 m oder weniger beträgt. Um von einer vergleichbaren Höhe aus arbeiten zu können, muss die Leiter beidseitig je 2 Stufen mehr als der Tritt aufweisen, da von ihr nur bis zur 3. Stufe (von oben) aus gearbeitet werden darf. Der Leitertritt ist daher gegenüber der ähnlichen Stufenstehleiter stets zu bevorzugen.
Tritte, deren obere Standfläche weniger als 240 mm × 400 mm beträgt, müssen ab einer Standhöhe von 0,75 m mit einer Haltevorrichtung ausgestattet sein. Wie diese gestaltet sein muss, ist nicht festgelegt. Diese grundsätzliche Vorgabe findet konstruktionsbedingt in der Praxis i. d. R. nur bei Leitertritten Anwendung, da die anderen Bauarten entweder geringere Höhen aufweisen (tonnenförmige Tritte sowie Tritthocker) oder größere Standflächen besitzen (Treppentritt).
Der Treppentritt (Abb. 3) unterscheidet sich besonders von den 3 anderen Trittbauarten durch die geringere Neigung des Steigschenkels im Bereich von 45° bis 60° sowie nicht überlappende Stufen mit einer Tiefe von mind. 150 mm. Mit Blick auf besonders ergonomisch günstiges Besteigen des Treppentrittes sollte ein Neigungswinkel von etwa 45° angestrebt werden.
Abb. 3: Treppentritt
Der Tritthocker ist ein einseitig besteigbarer Tritt, dessen Stufen auf einem einklappbaren oder einschiebbaren Stufenträger angeordnet sind. Zur Benutzung wird der Stufenträger herausgeklappt oder ausgezogen. Die obere Standfläche des Tritts dient auch als Sitzfläche. Sie kann mit einer Polsterung ausgestattet sein. Damit die Polsterung betreten werden kann, sind in der Norm EN 14183 konkrete Anforderungen (Nachgiebigkeit) festgelegt. Werden diese nicht erfüllt, muss – ansonsten kann – die Polsterung abklappbar sein.
Der tonnenförmige Tritt, der bei der Ausstattung mit Rollen auch als Rolltritt (s. Abb. 4) bezeichnet wird, weicht in seiner Bauart von den leiter- oder treppenähnlichen Tritten ab. In der zweistufigen Ausführung besteht er i. d. R. aus 2 gespritzten Kunststoffteilen oder aus 2 tiefgezogenen Blechteilen, die vor der ersten Benutzung des Trittes vom Benutzer einmalig zusammengefügt werden müssen.
Der Rolltritt ist je nach Ausführung von 2 bis 4 Seiten her besteigbar. In seinem unteren Trittkörper sind i. d. R. je nach Hersteller bzw. Trittform (viereckig oder rund) 3 oder 4 federgelagerte und damit beim Betreten versenkbare Rollen angebracht. Am Außenrand ist dieser mit einem rutschhemmenden Profil (z. B. Gummi, Weich-PVC) belegt. Beim Betreten werden die Rollen in den Tritt versenkt, sodass das rutschhemmende Profil des Trittkörpers auf den Boden gedrückt wird.
Rolltritte können auch mit abnehmbaren Polsterbelägen aus festem Schaumstoff ausgestattet sein, die zum Betreten der Standfläche (Sitzfläche) einfach abgenommen werden können. Oft werden auch nur einstufige Tritte benötigt, deren Standhöhe auf 30 cm begrenzt ist. Diese sind i. d. R. aus Kunststoff aus einem Teil gespritzt und ohne Rollen ausgestattet. In letzter Zeit wurden häufig auch Kunststofftritte vermarktet, die sich an den 4 Seitenteilen über zahlreiche Kleingelenke fl...