7.5.1 Allgemeines
In Anlehnung an DIN EN ISO 11690-2 kann man folgende grundlegenden Lärmminderungsmöglichkeiten unterscheiden:
- Maßnahmen an der Quelle,
- Maßnahmen auf dem Übertragungsweg,
- organisatorische Maßnahmen.
7.5.2 Maßnahmen an der Quelle
(1) Unter den Maßnahmen an der Quelle werden konstruktive Lärmminderungsmaßnahmen verstanden, die sich unmittelbar auf die Schallentstehung, -übertragung oder -abstrahlung einer Geräuschquelle (z. B. Maschine) auswirken. Solche Maßnahmen sind oft besonders wirksam und wirtschaftlich, da sich an der Stelle der Schallentstehung ggf. schon mit kleinen Änderungen große Pegelminderungen erreichen lassen. Dabei kann man die in der folgenden Tabelle 5 zusammengestellten Prinzipien für konstruktive Lärmminderungsmaßnahmen unterscheiden:
Tab. 5 Gliederung von konstruktiven Lärmminderungsmaßnahmen
Mechanisch angeregte Geräusche |
– |
Minderung oder zeitliche Dehnung der Krafteinwirkung |
– |
Versteifung der Struktur im Kraftfluss |
– |
Minderung der Körperschallübertragung |
|
– |
Beeinflussen der Schallabstrahlung |
Strömungsmechanische Geräusche |
– |
Vermeidung von Turbulenzen |
– |
Minderung von Druckschwankungen |
(2) Die Realisierung derartiger Maßnahmen an einer Maschine wird durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Hersteller erleichtert. Weitere Hinweise zur Lärmminderung an der Quelle (Maschinen, Anlagen) finden sich in der DIN EN ISO 11688 Teil 1.
(3) Zu den Maßnahmen an der Quelle gehören auch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, da sich der Pflegezustand einer Maschine auf die Geräuschemission auswirken kann (z. B. schlechte Schmierung, ausgeschlagene Lager, undichte Kapseln und Türen). So bedürfen ggf. vorhandene Schallschutzeinrichtungen, wie Kapseln und Schalldämpfer, einer regelmäßigen Überprüfung.
(4) Zu den Maßnahmen an der Quelle gehören auch der Austausch einer alten Maschine gegen eine neue lärmarme Maschine und der Einsatz alternativer lärmarmer Arbeitsverfahren (siehe Abschnitt 5). Der Ersatz einer Maschine ist vor allem dann zu überlegen, wenn an der alten Maschine relativ kostenaufwändige Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich sind oder keine geeigneten Lärmminderungs-möglichkeiten gesehen werden.
7.5.3 Maßnahmen auf dem Übertragungsweg
(1) Unter den Maßnahmen auf dem Übertragungsweg sind alle Lärmminderungsmaßnahmen zu verstehen, die die Schallübertragung in die Umgebung durch einen Eingriff in den Schallausbreitungsweg verringern. Dazu gehören Maßnahmen, wie
- Körperschallisolierung, z. B. durch Aufstellung einer Maschine auf Schwingelementen,
- Kapselung einer Maschine,
- Einsatz von Schalldämpfern, z. B. bei Schallausbreitung in Kanälen,
- Abschirmung durch Stellwände,
- schallabsorbierende Gestaltung von Raumbegrenzungsflächen (raumakustische Maßnahmen),
- Schallschutzkabine, z. B. Maschinenkontrollstand oder Meisterbüro.
(2) Derartige Maßnahmen können im Vergleich zu den zuvor erläuterten primären Maßnahmen mit höheren Kosten verbunden sein, z. B. bei einer schallabsorbierenden Nachrüstung eines bestehenden Raumes.
7.5.4 Organisatorische Maßnahmen
(1) Unter organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen sind raum- oder zeitorganisatorische Änderungen zu verstehen, die zu einer geringeren Lärmexposition der Beschäftigten führen. Entsprechende Maßnahmen sind z. B. die Verlagerung lärmintensiver Arbeiten (z. B. Richtarbeiten) oder der Betrieb besonders lauter Maschinen in einem separaten Raum (z. B. Scheuertrommel in einer Gießerei). Zeitorganisatorische Maßnahmen sind z. B. die Verlegung lauter Arbeitsprozesse in personalarme Schichten oder die Koordination von lärmintensiven und lärmarmen temporären Arbeitsplätzen (z. B. Baustellenkreissägen nicht vor reflexionsstarken Wänden platzieren oder Stemmarbeiten nicht zeitgleich neben Spachtelarbeiten durchführen lassen).
(2) Die zuvor erläuterten technischen Lärmminderungsmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, im Rahmen der Aufstellung eines Lärmminderungsprogramms zunächst alle denkbaren Lärmminderungsmöglichkeiten und Alternativen aufzunehmen, um daraus später bei der Festlegung der Prioritäten die am besten geeigneten Maßnahmen des Arbeitsschutzes auswählen zu können.